eRechnungsstellung nach Land

Ein interaktiver Überblick über behördliche Vorschriften zur eRechnungsstellung.

Über diesen Leitfaden

Da die Zahl der B2G- und B2B-Mandate für die elektronische Rechnungsstellung weiter zunimmt, ist die Einhaltung der Vorschriften für alle Unternehmen und Organisationen, die in diesen Ländern Geschäfte tätigen, nunmehr von zentraler Bedeutung. Billtrust ist sich bewusst, dass derzeit über 100 Länder die elektronische Rechnungsstellung bis zu einem gewissen Grad vorschreiben. Wir erwarten, dass diese Liste von Mandaten in den nächsten Jahren stetig wachsen wird.

Um Ihnen bei der Navigation in dieser komplexen Landschaft zu helfen, hat Billtrust die folgende Karte als Referenztool erstellt. Verwenden Sie die Akkordeons unter der Karte, um einen Beispielleitfaden für alle zutreffenden Märkte Ihres Unternehmens zu finden.

Weltkarte für eRechnungsstellungs-Compliance

Nordamerika

Die elektronische Rechnungsstellung ist seit Dezember 2018 für alle Steuerzahler in Costa Rica obligatorisch. (Referenzurteil DGT-R-012-2018)

  • Mandat: B2G, B2B, B2C
  • Modell: Clearance
  • Zuständige Behörde: Dirección General de Tributación (DGT)
  • Plattform(en): Die Rechnung muss digital mit einem von der Zentralbank ausgestellten Zertifikat signiert oder auf der Website des Finanzministeriums generiert werden.
  • Standard(s): Mehrere elektronische Dokumente wurden in einem strukturierten XML-Format definiert und entwickelt.
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

Die Dominikanische Republik bezeichnet die elektronische Rechnungsstellung als Comprobante Fiscal Electrónico oder elektronische Steuerbescheinigung (e-CF). Das System zur elektronischen Rechnungsstellung des Landes befindet sich derzeit (seit Januar 2020) in einer Phase der freiwilligen Nutzung und soll in den kommenden Jahren für alle Unternehmen verbindlich werden. Ein kürzlich angekündigtes Projekt hat den Zeitplan für die Umsetzung festgelegt, der noch vom Senat genehmigt werden muss. Dieses Projekt skizziert die Umsetzung des Mandats als schrittweise Einführung mit den folgenden Fristen:

  • Große Steuerzahler – Januar bis Dezember 2023
  • Große und mittelständische Unternehmen – Januar bis Dezember 2024
  • Kleine und nicht klassifizierte Steuerzahler – Januar 2025
Unternehmen und Privatpersonen können das System der elektronischen Rechnungsstellung freiwillig nutzen und elektronische Steuerbescheinigungen (e-CF) an die lokale Steuerbehörde senden. Die Behörden haben zudem ein kostenloses Rechnungsstellungssystem für KMU und Selbstständige entwickelt, die nicht über eine geeignete Lösung für die elektronische Rechnungsstellung verfügen und ein geringeres Transaktionsvolumen haben.
  • Mandat: B2G, B2B (empfohlen), B2C (empfohlen)
  • Modell: Clearance (nachträglich)
  • Zuständige Behörde: Dirección General de Impuestos Internos (DGII)
  • Plattform(en): Es wurde keine bestimmte Plattform bekannt gegeben, aber es wird erwartet, dass das Land ein Clearance-CTC-Modell einführen wird. Steuerzahler müssen als elektronischer Rechnungsaussteller autorisiert sein, damit die fortlaufende Nummer für jede Rechnung generiert werden kann.
  • Standard(s): Das verwendete Format ist XML unter dem UBL-Standard.
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

Im August 2022 verabschiedete das Parlament von El Salvador ein Dekret und reformierte das Steuergesetz, das die eRechnungsstellung (Documento Tributario Electrónico) landesweit zur Pflicht macht. Das Parlament erklärte, dass dies ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und zur Schaffung einer schnellen Verbindung zwischen den Steuerzahlern und der Steuerbehörde sei. Das Finanzministerium schätzt, dass von allen Sektoren in (ungefähr) 18 Monaten eine eRechnungsstellung verlangt werden wird.

  • Mandat: B2G, B2B, B2C (in Kürze)
  • Modell: Clearance
  • Zuständige Behörde: Ministerio de Hacienda
  • Plattform(en): Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts wurden noch keine spezifischen Plattformen ausgewählt.
  • Standard(s): Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts gibt es keine festgelegten Standards.
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

Die Steuerbehörde von Guatemala (SAT) hat ihr System für die elektronische Rechnungsstellung (FEL) im Jahr 2019 eingeführt. Seitdem wurde die Einführung schrittweise für verschiedene Gruppen von Steuerzahlern vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2023 können Unternehmen in Guatemala nur noch elektronische Rechnungen ausstellen. Dies wird die einzige Art und Weise sein, wie steuerkonforme Dokumente in Guatemala ausgestellt werden.

Steuerzahler müssen sich als Aussteller elektronischer Rechnungen im FEL-System anmelden und die Dienste eines Zertifizierers in Anspruch nehmen. Die Zertifizierer müssen sich bei der SAT registrieren, um als DTE-Zertifizierer fungieren zu können. Diese Autorisierung muss jährlich verlängert werden. Digitale Signaturen sind für die Authentizität elektronischer Rechnungen obligatorisch. Die SAT archiviert alle Rechnungen, aber Aussteller und Empfänger sind gleichfalls verpflichtet, die XML-Dokumente vier Jahre lang zu archivieren. Zertifizierer sind ebenfalls verpflichtet, die XML-Dokumente von zertifizierten DTEs und ihre entsprechenden Bestätigungen zu archivieren.

  • Mandat: B2G, B2B, B2C
  • Modell: Clearance
  • Zuständige Behörde: Superintendencia de Administración Tributaria (SAT)
  • Plattform(en): FEL
  • Standard(s): Die DTE besteht aus einer XML-Datei, die gemäß den von der SAT entwickelten Spezifikationen standardisiert ist.
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 4 Jahre

Die elektronische Rechnungsstellung ist derzeit nicht obligatorisch. Für die freiwilligen Anwender ist eine Genehmigung der Steuerbehörde erforderlich.

  • Mandat: Derzeit keine obligatorische elektronische Rechnungsstellung
  • Modell: Clearance (freiwillig)
  • Zuständige Behörde: Dirección Ejecutiva de Ingresos (DEI)
  • Plattform(en): SAR
  • Standard(s): XML
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

Obwohl es derzeit kein Mandat gibt, führt die Canada Revenue Agency (Kanadische Steuerbehörde) eine Durchführbarkeitsstudie durch, die darauf abzielt, Möglichkeiten zur Verbesserung der Effektivität der Einhaltung von Steuervorschriften durch die Harmonisierung der Steuerberichterstattung mit finanziellen/physischen Lieferkettenprozessen zu untersuchen. Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die kanadische Regierung legt den Unternehmen dringend nahe, mit der elektronischen Rechnungsstellung zu beginnen. Unternehmen können das PEPPOL-Netzwerk verwenden, um Rechnungen zu senden und zu empfangen. Die kanadische Regierung hat für alle elektronischen Rechnungen das Format Universal Business Language (UBL) vorgeschrieben.

  • Mandat: B2G
  • Modell: Post-Audit
  • Zuständige Behörde: Canada Revenue Agency
  • Plattform(en): PEPPOL
  • Standard(s): UBL
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres

Mexiko hat die elektronische Rechnungsstellung (CFDI) und die Live-Meldung an die Steuerbehörden ursprünglich 2011 für große Steuerzahler zur Pflicht gemacht. Diese Vorgaben wurden 2014 auf alle Unternehmen ausgeweitet.

  • Mandat: B2G, B2B, B2C
  • Modell: Clearance
  • Zuständige Behörde: Die mexikanische Servicio de Administración Tributaria (SAT)
  • Plattform(en): PAC Elektronische Rechnungen müssen von der Steuerbehörde auf dieser Plattform validiert werden. Außerdem müssen die Steuerzahler ein spezielles, von der SAT ausgestelltes digitales Zertifikat (CSD) einholen, um Rechnungen mit einer erweiterten Signatur zu versehen.
  • Standard(s): CFDI, Datei im XML-Format. Die technische Beschreibung finden Sie auf der SAT-Website.
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Mindestens 5 Jahre. In Mexiko ist es obligatorisch, das elektronische Originaldokument mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren (Sender und Empfänger). Alle Dokumente müssen der Norm NOM 151 des Landes entsprechen, in der die Anforderungen für die Speicherung von Datennachrichten und die Digitalisierung von Dokumenten festgelegt sind.

Panama begann 2016 mit der Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung, indem es das panamaische System für die elektronische Rechnungsstellung (SFEP) einführte. Die Einführung des SFEP begann im August 2020, als die Regierung von Panama ein neues Dekret erließ, nach dem alle Steuerzahler, die von der Verwendung elektronischer Steuerregistrierkassen, die an ihre POS-Systeme angeschlossen sind, ausgenommen sind, mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen beginnen mussten. Steuerzahler müssen die Vorschriften ab dem 2. Januar 2023 für folgende Fälle einhalten: von der panamaischen Schifffahrtsbehörde (Autoridad Maritima De Panama) zugelassene Privatunternehmen, an der Börse getätigte Geschäfte, internationale öffentliche Personenbeförderung auf dem Land-, Luft- oder Seeweg, nationale öffentliche Personenbeförderung auf dem Luftweg, Transportdienstleistungen von Erdölderivaten, Beherbergungsbetriebe mit weniger als sieben Zimmern, Vermietung von Immobilien durch natürliche oder juristische Personen, die ihr eigenes Vermögen verwalten, auf der Grundlage von notariellen Verträgen oder durch Eintragung beim Ministerium für Wohnungswesen (Ministerio de Vivienda y Ordenamiento Territorial).

  • Mandat: B2G, B2B (in Kürze), B2C (in Kürze)
  • Modell: Post-Audit
  • Zuständige Behörde: Dirección General de Ingresos (DGI)
  • Plattform(en): SistemaFE
  • Standard(s): Elektronisches XML-Format gemäß dem von der DGI erstellten technischen Dossier. Die Aussteller müssen die elektronischen Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, die deren Rechtsgültigkeit durch Authentizität und Nichtabstreitbarkeit gewährleistet.
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

Seit 2018 gibt es ein B2G-Mandat für alle Bundesbehörden. Diese bezieht sich nur auf den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Es könnten mehrere Plattformen vorhanden sein, da jede Bundesbehörde einen von zwei Wegen wählen kann. Sie können ihre Beschaffungssysteme an einen externen Federal Shared Services Provider (von denen es bereits mehrere gibt) auslagern oder ein bereits vom OMB genehmigtes P2P-System einführen.

Die Business Payments Coalition ist eine Organisation, die sich für Verbesserungen im Bereich des B2B-Zahlungsverkehrs einsetzt. Sie leitet ein mehrjähriges Branchenprojekt, um die Machbarkeit der Entwicklung und Einführung einer standardisierten, universellen Plattform für elektronische B2B-Rechnungen und deren Verarbeitung auf der Grundlage des PEPPOL-Modells der EU und der öffentlich-privaten Partnerschaft in Australien zu untersuchen. Derzeit läuft ein Pilotprogramm bis 2022, in dem die Koalition den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen einer ausgewählten Gruppe von Unternehmen testet und einen sicheren Rahmen für die Übermittlung elektronischer Rechnungen zwischen Anbietern entwickelt. Die BPC hofft, dass das Netz im Jahr 2023 landesweit in Betrieb genommen werden kann. Wir werden die Ergebnisse und die weitere Entwicklung genau beobachten.

Warum Sie keine Zeit verlieren und sich mit dem Rahmenwerk für den Austausch von elektronischen Rechnungen befassen sollten

Europa

Albanien hat 2020 sein neues Online-Rechnungssystem eingeführt – mit einer verbindlichen Nutzung für verschiedene Gruppen von Steuerzahlern im Laufe des Jahres 2021. Die Steuerzahler müssen zertifizierte Software verwenden, um elektronische Rechnungen in Echtzeit an eine zentrale Rechnungsstellungsplattform zu übermitteln. Rechnungen können elektronisch oder in Papierform ausgetauscht werden. Es gibt zwei Arten von zertifizierter Software, sogenannte Fiskalisierungssysteme:

  • Für Bartransaktionen (z. B. Point-of-Sale) sollten Rechnungen mit zugelassenen Steuerregistrierkassen mit Druckfunktion ausgestellt werden.
  • Bei bargeldlosen Transaktionen sollten Rechnungen über eine zugelassene Softwarelösung ausgestellt werden, die bestimmte Funktionen, einschließlich der digitalen Signatur, ausführen kann.
Das implementierte Modell schafft mehr Transparenz für die albanischen Steuerbehörden und ist zudem ein wichtiger Schritt in Richtung einer EU-Mitgliedschaft, die Albanien anstrebt.
  • Mandat: B2G, B2B
  • Modell: Clearance
  • Zuständige Behörde: Agjencia Kombëtare e Shoqërisë së Informacionit (NAIS)
  • Plattform(en): Unbenannt, aber die NAIS hat eine zentrale Rechnungsplattform aufgebaut.
  • Standard(s): UN/CEFACT – Interindustrial Invoice (Schema XML 16B); ISO/IEC 19845:2015 (UBL 2.1).
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist seit April 2019 verpflichtend. Dieses Mandat verlangt von den Wirtschaftsakteuren, dass sie vorschriftsmäßige elektronische Rechnungen einreichen, und von den zentralen, regionalen und lokalen öffentlichen Auftraggebern, dass sie vorschriftsmäßige elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten.

Darüber hinaus sind Lieferanten der flämischen Regierung seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet, elektronische Rechnungen zu versenden. Die Region Wallonien in Belgien hat angekündigt, dass ab dem 1. Januar 2022 für alle B2G-Transaktionen elektronische Rechnungen erstellt werden müssen.

Der belgische Finanzminister Van Peteghem bekräftigte im Jahr 2021 seine Absicht, die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich landesweit verbindlich vorzuschreiben. Die ursprünglich für 2023 geplante Einführung wurde verschoben. Derzeit strebt die Regierung eine Einführung zwischen Juli 2024 und Juli 2025 an. PEPPOL wird wahrscheinlich der bevorzugte Standard des Landes bleiben.

  • Mandat: B2G, B2B (vorgeschlagen)
  • Modell: Post-Audit mit Planung der Einführung eines Clearance-Modells im Jahr 2024/2025.
  • Zuständige Behörde: FOD Beleid en Ondersteuning (BOSA)
  • Plattform(en): Mercurius, ein PEPPOL-konformer „E-Mail-Raum“, der von allen belgischen öffentlichen Auftraggebern für den Empfang ihrer Rechnungen genutzt werden kann. Die Nutzung erfolgt über ein Webportal, das allen Wirtschaftsteilnehmern und öffentlichen Auftraggebern einen integrierten Zugang zu ihrem elektronischen B2G-Rechnungsfluss bietet.
  • Standard(s): PEPPOL BIS 3.0
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres.

Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist für zentrale Behörden, Regionalbehörden und lokale Behörden verpflichtend, um konforme elektronische Rechnungen zu erhalten und zu verarbeiten.

Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist seit 2005 verpflichtend. Alle zentralen Behörden, Regionalbehörden und lokalen Behörden müssen konforme elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Die eRechnungsstellung im B2G-Bereich ist verpflichtend. Auf Ebene der Bundesverwaltung ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig. Auf der Ebene der Bundesländer ist jedes Bundesland selbst für die eRechnungsstellung zuständig. Der aktuelle Zeitplan für die verpflichtende eRechnungsstellung im B2G-Bereich in den deutschen Bundesländern sieht wie folgt aus:

  • April 2023: Land Mecklenburg-Vorpommern: Lieferanten sind verpflichtet, elektronische Rechnungen (mit PEPPOL-Anbindung) an die Rechnungsstelle des Landes zu senden.
  • Januar 2024: Land Rheinland-Pfalz: Alle Rechnungen an den öffentlichen Sektor müssen als elektronische Rechnungen versendet werden.
  • 18. April 2024: Land Hessen: Lieferanten, die öffentliche Aufträge erhalten, sind verpflichtet, elektronische Rechnungen zu versenden.
Im Jahr 2022 wurde im Deutschen Bundestag über die Möglichkeit diskutiert, die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich einzuführen, um die Mehrwertsteuerlücke in Deutschland zu verringern. Billtrust wird diese Entwicklung aufmerksam verfolgen.
  • Mandat: B2G
  • Modell: Post-Audit, Clearance-Modell (vorgeschlagen)
  • Zuständige Behörde: Bundesministerium des Innern und für Heimat (Bundesverwaltungsebene); Länder (bundesstaatliche Ebene)
  • Plattform(en): Auf Bundesebene wurde ein gemeinsam genutztes Portal (E-Rechnungs-Portal) eingerichtet. Einige Bundesländer nutzen dieses gemeinsame Portal, während andere ihr eigenes Portal entwickeln werden und die übrigen kein Portal nutzen werden oder noch keine entsprechenden Pläne haben.
  • Standard(s): Peppol (X-Rechnungs-, ZUGFeRD-Formate)
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre.

Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist seit 2017 verpflichtend. Alle zentralen Behörden, Regionalbehörden und lokalen Behörden müssen konforme elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

  • Mandat: B2G
  • Modell: Post-Audit
  • Zuständige Behörde: Eesti Vabariigi Rahandusministeerium (Finanzministerium)
  • Plattform(en): Billberry, E-arveldaja; Finbite, Telema AS, Unifiedpost
  • Standard(s): Der europäische Standard für die eRechnungsstellung ist im Rahmen von UBL, UN/CEFACT CII vollständig umgesetzt und verbindlich. EVS 923: 2014 (nationaler XML-basierter Standard), PEPPOL BIS 3.0
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre

Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist für zentrale und subzentrale Behörden in Bezug auf den Empfang und der Verarbeitung konformer elektronischer Rechnungen verbindlich.

  • Mandat: B2G
  • Modell: Post-Audit
  • Zuständige Behörde: Statskontoret
  • Plattform(en): Dezentrales Netzwerk von interoperablen eRechnungsstellungs-Betreibern
  • Standard(s): TEAPPSXML3.0, Finvoice 3.0, PEPPOL BIS Billing 3.0
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre ab Ende des Rechnungsjahres.

Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist verpflichtend. Alle Wirtschaftsakteure müssen konforme elektronische Rechnungen bei den zentralen, regionalen und lokalen Behörden einreichen. Frankreich bereitet sich darauf vor, die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorzuschreiben. Es wird erwartet, dass die elektronische Rechnungsstellung für große Unternehmen ab dem 1. Juli 2024, für mittelgroße Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 und für die übrigen Steuerzahler ab dem 1. Januar 2026 verbindlich wird. Unternehmen aller Größen in Frankreich müssen ab dem 1. Juli 2024 außerdem elektronische Rechnungen akzeptieren.

  • Mandat: B2G, B2B (vorgeschlagen)
  • Modell: Post-Audit, Clearance (vorgeschlagen)
  • Zuständige Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität (Politikgestaltung) Agentur für staatliche Finanzinformationen (AIFE) (Implementierung und Pflege) Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP)
  • Plattform(en): ChorusPro; PEPPOL
  • Standard(s): UBL 2.1; CII UN/CEFACT; CIUS für Chorus Pro; CIUS für Factur-X
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

Griechenland schreibt die elektronische Meldung aller B2B- und B2G-Transaktionen im Rahmen seines E-Book-Systems vor, doch obwohl die griechische Steuerbehörde IAPR (Independent Authority of Public Revenue) in ihren Verordnungen und Spezifikationen die Formulierungen für die eRechnungsstellung verwendet, scheint es sich in Wirklichkeit um eine Meldepflicht für Buchhaltungsinformationen und nicht um die eRechnungsstellung zu handeln. Im Rahmen dieses Systems ist ein akkreditierter E-Invoicing-Dienstleister nur eine von mehreren Methoden, die Steuerzahler für die Meldung von Buchungsposten auf der myDATA-Plattform nutzen können. Nach unserem Verständnis ändern die Vorschriften nichts an den Möglichkeiten oder Pflichten der Steuerzahler, Rechnungen elektronisch auszustellen oder auszutauschen.

Diese Verpflichtungen haben im Vergleich zu den bestehenden Vorschriften und Geschäftsprozessen nur begrenzte Auswirkungen auf den tatsächlichen Prozess der elektronischen Rechnungsstellung. Steuerzahler sollten in der Lage sein, weiterhin ihren bevorzugten E-Invoicing-Dienstleister zu verwenden, unabhängig davon, ob eine myDATA-Agent Akkreditierung besteht.

Das griechische Mandat trat am 31. Oktober 2020 in Kraft, die Umsetzung verzögerte sich jedoch aufgrund der Pandemie. Zu den Fristen im Zusammenhang mit diesem Mandat gehören Juni 2020 für die elektronische Erstellung und Meldung von Verkaufsrechnungen, Oktober 2020 für Einkaufsrechnungen, die nicht von inländischen Steuerzahlern stammen, und Januar 2021 für die kombinierte Meldung von Verkaufs- und Einkaufsrechnungen. Seit April 2021 müssen alle Dokumente über die zentrale myData-Plattform übertragen werden. Elektronische Rechnungen an griechische Behörden müssen von zertifizierten Softwareunternehmen mit Sitz in Griechenland ausgestellt werden. Diese Unternehmen müssen außerdem ISO-Zertifizierungen und eine AADE-Registrierung vorweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der IAPR-Website.

Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist seit April 2020 für zentrale und subzentrale/lokale Behörden obligatorisch. Wirtschaftsakteure können auf freiwilliger Basis konforme elektronische Rechnungen einreichen, aber es gibt derzeit keine Verpflichtung für Lieferanten, elektronische Rechnungen einzureichen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um zusätzliche Kosten oder Belastungen für die Unternehmen, einschließlich KMU, zu vermeiden und den öffentlichen Stellen die Möglichkeit zu geben, die Verfahren für die Verarbeitung elektronischer Rechnungen schrittweise zu verbessern.

Es wird erwartet, dass alle öffentlichen Einrichtungen in der Lage sind, elektronische Rechnungen über das PEPPOL-Netzwerk zu empfangen und zu verarbeiten. Das Amt für das öffentliche Beschaffungswesen (Office of Government Procurement) hat eine nationale Rahmenvereinbarung mit einer Reihe von Dienstleistern für die Bereitstellung von Lösungen und Diensten für die elektronische Rechnungsstellung und die PEPPOL-Anbindung getroffen.

Es wird erwartet, dass die Systeme der Finance Shared Services (gemeinsame Finanzverwaltung) in den kommenden Jahren die wichtigsten Verarbeitungsstellen für elektronische Rechnungen im öffentlichen Sektor sein werden.

  • Mandat: B2G
  • Modell: Post-Audit
  • Zuständige Behörde: Office of Government Procurement
  • Plattform(en): PEPPOL
  • Standard(s): UBL, PEPPOL BIS 3.0, EDIFACT
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre ab Rechnungsdatum.

Seit Januar 2020 müssen alle öffentlichen Einrichtungen auf nationaler und subzentraler Ebene in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

  • Mandat: B2G
  • Modell: Post-Audit
  • Zuständige Behörde: Fjármála- og efnahagsráðuneyti Íslands) (Ministerium für Finanzen und Wirtschaft), Ríkisskattstjóri (Direktion für interne Einnahmen), Fjársýsla ríkisins (Staatliches Rechnungsamt)
  • Plattform(en): Sendill, Advania, InExchange, PEPPOL
  • Standard(s): EN 16931 CIUS Konform mit Peppol BIS 3.0 mit zusätzlichen Länderregeln für den Inlandshandel.
    • B2G: Wirtschaftsakteure müssen unter Verwendung von UBL 2.1 elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber senden. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, PEPPOL-BIS zu verwenden, wenn sie das PEPPOL-Netzwerk nutzen.
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres.

Die eRechnungsstellung im B2G-Bereich ist seit 2014 verpflichtend; die eRechnungsstellung im B2B-Bereich ist seit dem 1. Januar 2019 vorgeschrieben. Italien bietet das Austauschsystem (Sistema di Interscambio) für die Verarbeitung elektronischer Rechnungen an. Dieses System prüft elektronische Rechnungen formell, bevor sie an die öffentlichen Stellen weitergeleitet werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine elektronische Rechnung über das SDI an Regierungsbehörden zu übermitteln. Dazu gehört es:

  • Zertifizierte E-Mail (Posta elettronica certificata, CEM),
  • Internet – über die Website der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate, Authentifizierung erforderlich),
  • SDICoop – Webdienst;
  • SDIFTP – Dateiübertragungsprotokoll

Jede Methode zur Einreichung von elektronischen Rechnungen hat ihre eigenen spezifischen Anforderungen, die sich auf die Art der Verbindung zur E-Invoicing-Plattform und die Dateigröße der elektronischen Rechnung beziehen.

Jede italienische elektronische Rechnung hat einen Parameter, der ihren Typ beschreibt: den TipoDoumento. Bei der Ausstellung einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer müssen italienische Steuerzahler nun eine Referenz und eine entsprechende Erklärung angeben. Beispielsweise kann eine Lieferung von der Mehrwertsteuer befreit sein oder einem lokalen System zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegen.

Die Formate Fattura und Fattura PA enthalten spezielle Felder für die Angabe eines Grundes für Rechnungen ohne Mehrwertsteuer: Natura. In der Weiterentwicklung können EN-konforme elektronische Rechnungen für die inländische B2B-Rechnungsstellung akzeptiert werden.

Das Sistema di Interscambio verarbeitet fast 2 Milliarden elektronische B2B-Rechnungen pro Jahr. Die obligatorische eRechnungsstellung im B2B-Bereich trägt dazu bei, wichtige Ziele bei der Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung und der Vereinfachung von Verwaltungs- und Steuerverfahren zu erreichen, und hat das Wachstum des Dienstleistungsmarktes angekurbelt.

Die Agentur der Einnahmen hat kostenlose Dienste eingerichtet, um den Onboarding-Prozess von KMU zu unterstützen und den Prozess der Übermittlung und Archivierung von elektronischen Rechnungen zu erleichtern. Die Agentur der Einnahmen hat eine spezielle Smartphone-Anwendung entwickelt, mit der kleine und mittelständische Unternehmen elektronische Rechnungen erstellen und übermitteln können.

  • Mandat: B2G, B2B
  • Modell: Clearance
  • Zuständige Behörde: Ministero dell'Economia e delle Finanze (Ministerium für Wirtschaft und Finanzen), unterstützt von der Agentur der Einnahmen
  • Plattform(en): Das Sistema di Interscambio (SDI)
  • Standard(s): FatturaPA
  • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab Rechnungsdatum.
  • Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist seit dem 1. Juli 2019 für zentrale und subzentrale Behörden obligatorisch. Auch für Lieferanten öffentlicher Stellen ist der Versand von elektronischen Rechnungen verpflichtend.

    Die elektronische B2G-Rechnungsstellung wurde im April 2020 für zentrale und subzentrale/lokale Behörden obligatorisch.

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Das Finanzministerium (Finanšu ministrija, politischer Entscheidungsträger) in Zusammenarbeit mit dem State Revenue Service of the Republic of Latvia (Valsts ieņēmumu dienests), dem State Treasury of Latvia (Sākumlapa) und der State Regional Development Agency of the Republic of Latvia (Valsts reģionālās attīstības aģentūra, Umsetzung und Instandhaltung der technischen Lösungen nur im CEF-Projektgebiet).
    • Plattform(en): latvija.lv
    • Standard(s): XML
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab Ende des Rechnungsjahres.

    Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist für zentrale und subzentrale/lokale Behörden obligatorisch.

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Ministerium für Präsidiales und Finanzen
    • Plattform(en): Es wurden keine spezifischen Plattformen ausgewählt.
    • Standard(s): Elektronische B2G-Rechnungen sollten per E-Mail im XML- oder PDF-Format an [email protected] gesendet werden.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

    Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist für zentrale, regionale und lokale Behörden (Entgegennahme und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen) und für Wirtschaftsakteure (Übermittlung von elektronischen Rechnungen) obligatorisch.

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Ekonomikos ir inovacijų ministerija (Ministerium für Wirtschaft und Innovationen der Republik Litauen)
    • Plattform(en): eSaskaita
    • Standard(s): UBL v2.1, XML, PEPPOL AS4
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab Rechnungsdatum.

    Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist für zentrale und subzentrale/lokale Behörden verpflichtend (Entgegennahme und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen), für Wirtschaftsakteure ist die Einreichung elektronischer Rechnungen derzeit jedoch nur freiwillig.

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE)
    • Plattform(en): PEPPOL
    • Standard(s): PEPPOL BIS; UBL
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab Rechnungsdatum.

    Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist seit April 2020 für zentrale und subzentrale/lokale Behörden obligatorisch (Entgegennahme und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen). Die Übermittlung elektronischer Rechnungen ist für Wirtschaftsakteure jedoch nach wie vor freiwillig.

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Ministry of Finance
    • Plattform(en): Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts gab es keine zentrale Plattform für die elektronische Rechnungsstellung. Das Treasury Department führt derzeit mit Unterstützung der Malta Information Technology Agency (MITA) eine Corporate Financial Management Solution (CFMS) ein, die auch die Verarbeitung elektronischer Rechnungen in der gesamten Zentralverwaltung umfassen wird. Die aktuellsten Updates finden Sie unter finance.gov eRechnungsstellung - Hauptseite.
    • Standard(s): Anwendbare europäische Standards (siehe PEPPOL)
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

    In Moldawien besteht ein partielles B2G-Mandat. Grundsätzlich müssen alle Rechnungen an Behörden als elektronische Rechnungen ausgestellt werden. Dies gilt nicht für die Lieferung von Strom, Wärme und Erdgas sowie elektronische Kommunikationsdienste und kommunale Dienstleistungen.

    • Mandat: B2G (teilweise)
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: Finanzministerium der Republik Moldau
    • Plattform(en): e-Factura (staatliches System für die elektronische Rechnungsstellung)
    • Standard(s): XML, Fişierele XML (siehe Abbildung 31) und Facturi noi (siehe 5)
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

    B2G: Die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Verwaltungen ist nicht obligatorisch.

    B2B: Die elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber derzeit nicht verpflichtend. Es wird dringend empfohlen, vor der Ausstellung von elektronischen Rechnungen die Steuerverwaltung zu konsultieren.

    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Steuerverwaltung von Montenegro
    • Plattform(en): Unbekannt
    • Standard(s): PEPPOL BIS 3.0
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

    Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist seit Januar 2017 für zentrale Regierungsbehörden verpflichtend (Versand, Empfang und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen). Die lokalen Behörden und alle anderen öffentlichen Auftraggeber sind ebenfalls verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist derzeit nicht verpflichtend.

    Im Oktober 2020 hat das Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties (Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen, BZK) die Funktion des Rahmengebers und Überwachers der nationalen digitalen Infrastruktur der eRechnungsstellung von Simplerinvoicing übernommen. Das Ministerium hat die niederländische PEPPOL-Behörde eingerichtet.  

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Ministerie van Economische Zaken en Klimaat
    • Plattform(en): Niederländische PEPPOL-Behörde
      • Mehrere öffentliche und private Plattformen stehen zur Verfügung; das Management des niederländischen Substandards NLCIUS:STPE; Richtlinie des Nationaal Multi-belanghebbenden Forum e-Procurement (NMBF)
    • Standard(s): PEPPOL BIS; NL CIUS; SI-UBL
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre ab Rechnungsdatum.

    Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist seit Januar 2019 für alle öffentlichen Auftraggeber der Zentralregierung verpflichtend. Norwegen setzt sowohl auf den PEPPOL BIS 3.0-Standard als auch auf das PEPPOL eDelivery Network – insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Sowohl Wirtschaftsakteure als auch öffentliche Auftraggeber in Norwegen verlassen sich auf die Anbieter von Peppol Access Points (AP), um die Einhaltung der nationalen Vorschriften zu gewährleisten.

    Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist seit 2014 verpflichtend. Für die Wirtschaftsbeteiligten ist diese nur in Bezug auf die Einreichung von Dokumenten an die staatliche Stelle verpflichtend und für die zentralen Behörden zur Entgegennahme und Bearbeitung von Dokumenten.

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Bundesministerium für Finanzen
    • Plattform(en): Jede Plattform kann verwendet werden, wenn sie mit den Authentifizierungsdiensten des Unternehmensserviceportals (USP) bzw. e-rechnung.gv.at für die Übermittlung elektronischer Rechnungen verbunden ist.
    • Standard(s): Eblnterface (nationaler XML-Standard), PEPPOL BIS (UBL-international). Es können PEPPOL-Rechnungen und -Gutschriften nach BIS 4A und BIS 5A eingereicht werden.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre ab Ende des Kalenderjahres.

    Nachdem das Projekt in den letzten Jahren einige Male verschoben wurde, bereitet sich Polen nun auf die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich im Januar 2024 vor. Diese ist seit Anfang 2022 freiwillig. Das Finanzministerium hat seine neueste Version der e-mikrofirma-Anwendung veröffentlicht. Dabei handelt es sich um einen kostenlosen Dienst für die Meldung und den Empfang von Rechnungen auf der zentralen KSeF-Plattform.

    KSeF wurde im Juni 2022 veröffentlicht, und die Unternehmen können bereits elektronische Rechnungen über die Plattform testen, erstellen, ausstellen, empfangen und überprüfen. Die EU hat Polen die vorläufige Genehmigung erteilt, zwischen Januar 2024 und Ende 2026 die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich zur Pflicht zu machen. Dies wurde seitdem vom Finanzministerium bestätigt.

    Für die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich müssen alle öffentlichen Behörden ihre Konten auf der PEF-Plattform registrieren. Die Wirtschaftsakteure können die kostenlose Plattform ebenfalls nutzen, sie können sich aber auch für die Nutzung anderer Lösungen auf dem Markt entscheiden.

    Die PEF-Plattform ermöglicht ausschließlich den Austausch EN-konformer elektronischer Rechnungen unter Verwendung des PEPPOL eDelivery Network und der Access Points. Dank der erfolgreich vorbereiteten unkomplizierten API-Schnittstelle können die Endnutzer sowohl über Web- und Desktop-Anwendungen als auch über ihre Software eine Plattform für die elektronische Rechnungsstellung nutzen.

    • Mandat: B2G, B2B (in Kürze)
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie in gemeinsamer Partnerschaft mit dem Łukasiewicz - Poznań Institute of Technology; Finanzministerium.
    • Plattform(en): Nationale Serviceplattform für elektronische Rechnungsstellung (PEF), Krajowy system e-Fakturr (KseF)
    • Standard(s): UBL 2.1; UN/CEFACT CII; PEPPOL BIS Billing 3.0; FA(2)
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre ab Ende des Kalenderjahres.

    Portugal hat im Jahr 2022 neue Anforderungen für die eRechnungsstellung und Steuererklärungen eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Steuerzahler vor der Ausstellung eine eindeutige Reihe von Rechnungsnummern bei der Regierung beantragen. Anschließend müssen sie zertifizierte Software verwenden, um auf jeder Rechnung einen QR-Code zu erstellen, der diesen eindeutigen Dokumentencode (ATCUD) enthält.

    Seit dem 31. Dezember 2022 müssen alle im PDF-Format ausgestellten elektronischen Rechnungen eine digitale Signatur enthalten, um sicherzustellen, dass sie den Vorschriften entsprechen. Unternehmen, die sich für die elektronische Rechnungsstellung entscheiden, müssen ein System integrieren, das die Gültigkeit des Dokuments gewährleistet. Um sowohl den ATCUD als auch den QR-Code einzufügen, ist es erforderlich, eine von der Autoridade Tributária e Aduanera (AT) zertifizierte Softwarelösung zu nutzen und die von der Steuerbehörde gesendeten Validierungscodes auf allen Dokumenten zu verwenden.

    Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle relevanten Rechnungen und Steuerdokumente den ATCUD-Code enthalten, um den Vorschriften zu entsprechen.

    Im Jahr 2024 wird Portugal die Steuermeldung über das elektronische SAF-T-Buchhaltungsdokument obligatorisch machen. Das SAFT-PT-Buchhaltungsdokument ist eine Datei im Format Standard Audit File for Tax, einem internationalen Standard für den Austausch von Buchhaltungs- und Steuerinformationen mit einem externen Prüfer. Private und öffentliche Unternehmen mit gewerblichem, landwirtschaftlichem oder industriellem Profil, die auf portugiesischem Gebiet tätig sind, müssen mit diesem Dokument arbeiten.

    Buchhaltungssysteme müssen Informationen registrieren, um die elektronische SAFT-PT-Buchhaltungsdatei zu generieren. Diese monatlich oder jährlich durchgeführte Erklärung muss Angaben zu dem/den Artikel(n), die Kunden- und Lieferantenkataloge und die Mehrwertsteuerregelungen sowie den Kontenplan und die Geschäftsbücher enthalten.

    Die SAFT-PT-Datei soll die Übermittlung von vereinfachten Handelsinformationen und die jährliche Steuer- und Buchhaltungserklärung auf elektronischem Wege erleichtern.

    Unternehmen müssen über ein elektronisches System verfügen, um den SAFT-PT-Buchhaltungserklärungsprozess gegenüber der AT durchzuführen.

    • Mandat: B2G, B2B ist optional mit einigen Compliance-Anforderungen (QR-Code, ATCUD-Code)
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Ministerstvo financí České republiky (Finanzministerium)
    • Plattform(en): FE-AP (Fatura Eletrónica na Administração Pública)
    • Standard(s): PEPPOL-BIS 3.0, UBL 2.0, XML-GS1, UBL 2.1 „CIUSPT“ Und CEFACT „CIUS-PT“
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 12 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres.

    Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur eRechnungsstellung wurde im August 2020 vom Parlament verabschiedet und im September 2020 veröffentlicht. Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist für zentrale, regionale und kommunale öffentliche Auftraggeber seit Juli 2022 in Bezug auf den Empfang und die Verarbeitung verpflichtend. Im Fall der B2B-eRechnungsstellung wurde mit der am 17. Dezember 2021 veröffentlichten Regierungsverordnung 130 die obligatorische Ausstellung ab Juli 2022 für Unternehmen eingeführt, deren Tätigkeit mit Produktkategorien zusammenhängt, die als hohes Steuerrisiko gelten (anfällig für Steuerhinterziehung). Diese Kategorien sind in der am 6. Januar 2022 veröffentlichten Verordnung ANAF 12/2022 definiert. Zu den Kategorien von Unternehmen, die als anfällig für Steuerhinterziehung gelten, gehören solche, die in den Bereichen Obst und Gemüse, Alkohol, Baugewerbe, mineralische Stoffe sowie Bekleidung und Schuhe tätig sind.

    Rumänien wartet jedoch auf die Genehmigung der Europäischen Kommission, eine Maßnahme anzuwenden, die die elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen obligatorisch macht. In diesem Fall wird die Agenţia Naţională de Administrare Fiscală (Nationale Agentur für Finanzverwaltung, ANAF) die Unternehmenskategorien sowie die Termine festlegen, an denen die Verpflichtung für jede Kategorie in Kraft tritt.

    • Mandat: B2G, B2B (derzeit teilweise; flächendeckendes Mandat wurde vorgeschlagen.
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Ministerul Finanțelor
    • Plattform(en): Die RO eRechnungsstellungs-Plattform
    • Standard(s): Facturae - RO Factura; UBL 2.2
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre und 25 Jahre für Rechnungen im Zusammenhang mit Investitionsgütern

    In Russland gibt es keine Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, obwohl diese seit 2012 offiziell zugelassen ist. Die Digitalisierung von Rechnungen ist in Russland jedoch in den Bereichen Massenvertrieb, Pharmazeutik und Automobilindustrie bereits gängige Praxis. Immer mehr mittlere und große Unternehmen verwenden digitale Rechnungen in ihrem Geschäftsverkehr.

    Unternehmen sind verpflichtet, den Behörden bestimmte Informationen über den Verkauf zu übermitteln, bevor sie eine Rechnung an einen Kunden schicken.

    • Mandat: Keines
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: ФНС России (Föderaler Steuerdienst)
    • Plattform(en): Unbekannt
    • Standard(s): Die elektronische Rechnungsstellung muss dem UTD-Standard entsprechen, einem regulierten XML-Standard, der Felder enthält, die von der russischen Steuerbehörde definiert wurden. Außerdem müssen alle Rechnungen elektronisch unterzeichnet und von einer lokalen Zertifizierungsbehörde genehmigt werden.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 4 Jahre

    Das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich für den öffentlichen Sektor ist seit dem 1. April 2019 aktiv. Seit dem 1. Dezember 2019 müssen alle öffentlichen Auftraggeber (zentrale Regierungsbehörden, Gemeinden und Regionen) bei PEPPOL registriert sein. Lieferanten des öffentlichen Sektors müssen elektronische Rechnungen versenden, die der Norm EN 16931 und dem Standard PEPPOL BIS Billing 3.0 entsprechen. Öffentliche Verwaltungen auf subzentraler Ebene müssen elektronische Rechnungen gemäß EN 16931, PEPPOL BIS Billing 3.0 erhalten (wenn nicht ältere/andere Formate vereinbart sind).

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Myndigheten för digital förvaltning (DIGG)
    • Plattform(en): PEPPOL
    • Standard(s): PEPPOL BIS Billing 3.0-Format
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre

    Serbien hat mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Einklang mit dem Gesetz über die eRechnungsstellung (Amtsblatt der RS 44/2021, 129/2021) begonnen. In der ersten Phase ist die eRechnungsstellung im B2G-Bereich verpflichtend. Die serbische Regierung nutzt eine Plattform namens eFaktura, um den Austausch von elektronischen Rechnungen zu verwalten. Jedes mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, einschließlich öffentlicher Einrichtungen und Mehrwertsteuervertretern ausländischer Unternehmen, ist zum Austausch elektronischer Rechnungen verpflichtet. Der Zeitplan für die Umsetzung in Serbien umfasst drei zentrale Phasen.

    • 1. Mai 2022: Alle Lieferanten im serbischen öffentlichen Sektor müssen elektronische Rechnungen versenden und diese empfangen und speichern können.
    • 1. Juli 2022: Serbische öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen an Unternehmen zu senden, die in der Lage sein müssen, diese zu empfangen und zu verarbeiten.
    • 1. Januar 2023: Die elektronische Rechnungsstellung wird auf den gesamten serbischen B2B-Sektor ausgeweitet.
    • Die elektronischen Rechnungen müssen im Format UBL 2.1 vorgelegt werden und die Verpflichtung umfasst die Übermittlung von zwei Arten von Dokumenten: Rechnungen und Gutschriften.

      • Mandat: B2G, B2B (in Kürze)
      • Modell: Post-Audit, Clearance (in Kürze)
      • Zuständige Behörde: Eesti Vabariigi Rahandusministeerium (Finanzministerium)
      • Plattform(en): Sistem za Upravljanje Fakturama (SUF)
      • Standard(s): UBL 2.1
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Mindestens 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, abhängig von der Art des Dokuments.

    Die elektronische B2G-Rechnungsstellung wurde im April 2020 für Wirtschaftsakteure sowie zentrale, regionale und lokale öffentliche Auftraggeber obligatorisch, obwohl sie derzeit nicht durchgesetzt wird. Dies ist auf Verzögerungen im Implementierungsprojekt zurückzuführen. Die Regierung stellte im Januar 2022 ihre Kommunikationsplattform IS EFA fertig. Obwohl die eRechnungsstellung in der Slowakei im Wesentlichen weiterhin freiwillig bleibt, erwarten wir, dass sie in naher Zukunft für alle B2G- und B2B-Transaktionen verpflichtend wird. Nach den derzeitigen Planungen soll die eRechnungsstellung im B2G-Bereich ab dem 1. Januar 2023 verbindlich vorgeschrieben werden.

    Ausländische Unternehmen und Selbstständige müssen ihre Informationen über die staatliche E-Mail-Adresse übermitteln: [email protected].

    • Mandat: B2G, B2B (vorgeschlagen)
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Ministerstvo financií Slovenskej republiky
    • Plattform(en): Informačný Systém Elektronickej Fakturácie (IS EFA)
    • Standard(s): Unbekannt, obwohl in alten Unterlagen die Erwartung geäußert wurde, Formate zu verwenden, die dem europäischen Standard entsprechen (siehe PEPPOL).
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres.

    Die elektronische Rechnungsstellung im B2G- und im G2G-Bereich ist seit 2015 verpflichtend. Die Lieferanten des öffentlichen Beschaffungswesens in Slowenien müssen ihre elektronischen Rechnungen im europäischen Standard (EN) über die Plattform der Uprava za javna plačila (Verwaltung für öffentliche Zahlungen, UJP), die jetzt mit dem PEPPOL-Netzwerk verbunden ist, an die Empfänger senden. Die UJP ist ein zentraler Ein- und Ausgangspunkt für den Austausch von elektronischen Rechnungen, die von Nutzern von Haushaltsmitteln ausgestellt und empfangen werden.

    • Mandat: B2G, G2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Ministry of Finance
    • Plattform(en): PPA-System für die eRechnungsstellung (UJP eRačun)
    • Standard(s): e-SLOG 2.0 – (UBL 2.1 und CII)
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Mindestens 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, abhängig von der Art des Dokuments.

    Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist für öffentliche Verwaltungen seit 2015 verpflichtend. Die zentrale Plattform heißt FACe („Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas“). Im Jahr 2018 wurde die Plattform für die Rechnungsstellung im B2B-Bereich erweitert und die Erweiterung FACeB2B geschaffen. Alle Lieferanten, die für öffentliche Verwaltungen tätig sind und Rechnungen in Höhe von mehr als 5.000 EUR ausstellen, sind verpflichtet, diese zentrale Plattform zu nutzen. Andere spanische Unternehmen haben die Möglichkeit, FACeB2B freiwillig zu nutzen.

    Wenn ein Unternehmen FACeB2B verwenden möchte, muss es sich zuerst registrieren. Dazu ist ein DIRe-Code erforderlich. Dieser Code ist für jedes Unternehmen einzigartig und ermöglicht dessen automatische Identifizierung innerhalb des Systems. Er ist durch Registrierung beim Directorio de Entidades (DIRe) erhältlich. FACeB2B funktioniert etwas anders als FACe. Um alle Vorteile von FACeB2B nutzen zu können, sollte ein Dienstleistungsanbieter beauftragt werden. Dieser Anbieter muss ebenfalls beim DIRe und bei FACeB2B registriert sein. Darüber hinaus muss das auftraggebende Unternehmen seinen Dienstleister bei der Registrierung als seine sogenannte ESF (Empresa de Servicios de Facturación) autorisieren. Alle Rechnungen müssen dem FacturaE-Format entsprechen.

    Mit dem Gesetz „Crea y Crece“ wurde die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich nun im Parlament verabschiedet. Der Geltungsbereich der neuen Verordnung erstreckt sich auf alle spanischen mehrwertsteuerzahlenden Unternehmen und Privatpersonen. Das Mandat gilt ab Juli 2024 für große Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Mio. EUR, und die Einführung elektronischer Rechnungen wird bis 2026 fortgesetzt, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Steuerzahler unter das Mandat fallen.

    • Mandat: B2G, B2B (vorgeschlagen)
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Ministerio de Política Territorial über die Secretaría General de Administración Digital (SGAD), Ministerio de Hacienda y Función Pública über Intervención General de la Administración del Estado (IGAE), Ministerio de Asuntos Económicos y Transformación Digital über die Secretaría de Estado de Digitalización e Inteligencia Artificial; spanische Steuerbehörde (AEAT)
    • Plattform(en): eFACT; FACe; FACeB2B
    • Standard(s): Facturae – XML-basierter nationaler Standard (wird in Verbindung mit einer elektronischen Signatur nach dem XAdES-Standard verwendet)
      • Für öffentlichen Verwaltungen ausgestellte Rechnungen (B2G-Transaktionen) ist eine elektronische Signatur vorgeschrieben. Für B2B-Transaktionen ist dies nicht obligatorisch. Zur Erleichterung der Kontrollmaßnahmen müssen elektronische B2B-Rechnungen mit einem QR-Code versehen werden.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre ab Rechnungsdatum.

    Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist in der Schweiz seit 2016 verpflichtend.

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Eidgenössische Finanzverwaltung
    • Plattform(en): Ein dezentrales Netzwerk zertifizierter Dienstleister
    • Standard(s): UBL; CII; XML; Zugferd
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

    Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist seit 2016 verpflichtend. Alle zentralen Behörden, Regionalbehörden und lokalen Behörden müssen konforme elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Eesti Vabariigi Rahandusministeerium (Finanzministerium)
    • Plattform(en): Národní elektronický nástroj (NEN)
    • Standard(s): EDIFACT, UBL, ISDOC
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre ab Ende des Rechnungsjahres.

    Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist seit dem 18. April 2020 für zentrale, regionale und lokale Behörden, die Aufträge vergeben, obligatorisch.

    Für den B2B-Bereich hat Ungarn die elektronische Echtzeit-Meldung (RTIR) von inländischen B2B-Verkaufsrechnungsdaten eingeführt. Diese Maßnahme zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs gilt für alle für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Unternehmen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland ansässig sind. Diese RTIR-Verpflichtung umfasst inländische B2C-Geschäfte, innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen von Waren und die innergemeinschaftliche Erbringung von Dienstleistungen sowie sonstige Exportverkäufe.

    Anstatt eine Rechnung an die Kunden zu senden und gleichzeitig die Daten an die Steuerbehörden zu melden, reicht es aus, wenn die Unternehmen die XML-Datei an das NAV-Portal melden. Diese wird dann den Kunden als elektronische Rechnung zur Verfügung gestellt. Es ist nach wie vor möglich, Rechnungen in Papierform oder als PDF-Dokumente auszutauschen und die Daten gleichzeitig elektronisch an das NAV-System zu melden.

    • Mandat: B2G, B2B
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Nemzeti Adó- és Vámhivatal (NTCA)
    • Plattform(en): NAV
    • Standard(s): XSD Version 3.0 (XML), basierend auf PEPPOL-Standards.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 8 Jahre ab Jahresabschluss.

    Im April 2020 wurde die elektronische B2G-Rechnungsstellung im Vereinigten Königreich für zentrale, regionale und lokale öffentliche Auftraggeber verpflichtend. Aufgrund dessen sind nun alle Lieferanten dieser Verwaltungen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu übermitteln.

    • Mandat: B2G
    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: HM Revenue and Customs (HMRC) und Crown Commercial Service, Bezirksverwaltungen
    • Plattform(en): Zentralregierung des Vereinigten Königreichs: Verwendung von PEPPOL; Schottische Regierung: Nationale P2P-Plattform (PECOS P2P).
    • Standard(s): PEPPOL BIS 3.0, traditionelle EDI-Standards wie UN/EDIFACT, EANCOM und ODETTE, XML-basierte Standards, durch Kommas getrennter ASCII-Text, PDF, UBL und UN/CEFACT.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre ab Ende des Rechnungsjahres.

    Die elektronische B2G-Rechnungsstellung ist für zentrale und subzentrale Behörden obligatorisch. Diese Behörden müssen in der Lage sein, konforme elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, und seit dem 12. Januar 2022 müssen alle Lieferanten dieser Behörden konforme elektronische Rechnungen stellen.

    Südamerika

    Die argentinische Regierung führte die elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2003 ein, machte sie jedoch im April 2019 für alle Kategorien von Unternehmen, einschließlich für Steuerpflichtige in einem einzigen System, zur Pflicht. Es besteht die Möglichkeit, die Modalität der Ausstellung elektronischer Rechnungen zu wählen und auf die Verwendung von Steuerprüfern zu verzichten. Privateigentumsgeschäfte sind von dieser Regelung ausgenommen.

    • Mandat: B2G, B2B, B2C
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: Administracion Federal de Ingresos Publicos (AFIP)
    • Plattform(en): Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts wurde noch keine zentrale Plattform eingerichtet oder ausgewählt. Die Steuerpflichtigen müssen zunächst die entsprechenden CAE oder elektronischen Autorisierungscodes von der AFIP einholen.
    • Standard(s): Das System für die elektronische Rechnungsstellung arbeitet mit einer XML-Datei, die spezifische Steuerdaten sowie eine elektronische Signatur enthält, um die Authentizität und Integrität der Dokumente zu überprüfen. Der Aussteller erstellt das Dokument im mit dem Kunden vereinbarten Format, muss aber Rechnungsdaten mit einem XML-basierten WebService an die AFIP senden. Unternehmen, die elektronische Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen, müssen bei der AFIP für jedes Dokument eine CAE-Nummer beantragen. Sie müssen die AFIP außerdem mindestens fünf Tage im Voraus über das Datum informieren, an dem sie mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen beginnen werden. Darüber hinaus müssen obligatorische QR-Codes in jede elektronische Rechnung eingebettet werden.
    • Für Ausfuhrdokumente müssen Unternehmen eine CAE-Nummer und eine offizielle Dokumentennummer gemäß den Vorgaben der AFIP beantragen.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

    Die bolivianische Steuerbehörde wollte 2019 die elektronische Rechnungsstellung obligatorisch machen und baute das elektronische Rechnungsstellungssystem Sistema De Facturacion Electronica (SFE) auf, das als zentrales Verarbeitungsportal fungieren sollte. Die anfängliche Einführung gestaltete sich jedoch schwierig. Das Mandat wurde auf 2020 verschoben, aber die Situation wurde als zu kompliziert für den Markt erachtet, sodass das Mandat wieder aufgehoben wurde. Die Regierung reaktivierte das Projekt im Dezember 2021, wobei die elektronische Rechnungsstellung zu diesem Zeitpunkt für eine bestimmte Liste großer Unternehmen obligatorisch wurde. Dies ist die erste von vier Gruppen von Steuerzahlern, auf die das Mandat ausgedehnt wird. Die elektronische Rechnungsstellung wurde ab dem 1. August 2022 für die zweite benannte Gruppe obligatorisch.

    Die elektronische Rechnungsstellung ist für die übrigen Gruppen und andere Steuerzahler derzeit noch fakultativ, wird aber als bevorzugte Methode gefördert. Wir erwarten, dass die elektronische Rechnungsstellung in den kommenden Monaten für die Gruppen 3 und 4 obligatorisch wird. Weitere Informationen zur aktuellen Situation finden Sie unter Impuestos – SIN.

    • Mandat: B2G, B2B (teilweise)
    • Modell: Clearance (vorgeschlagen)
    • Zuständige Behörde: Servicio de Impuestos Nacionales (SIN)
    • Plattform(en): Die Steuerzahler müssen eine digitale Signatur von der Zertifizierungsstelle, der Agencia para el Desarrollo de la Sociedad de la Información (Agentur für die Entwicklung der Informationsgesellschaft, ADSIB), einholen. Das Dokument muss dann zur Validierung und Registrierung an das SFE-Portal gesendet werden. Das SFE sendet in Echtzeit eine Antwort an den Steuerzahler. Der Vorgangstatus der Rechnung ist sofort im SFE-Portal verfügbar.
    • Standard(s): Alle elektronischen Steuerunterlagen müssen im XML-Format Version 1.0 UTF‑8 generiert werden. Es gibt 27 Arten von Rechnungen, die vom SFE-Portal anerkannt werden, basierend auf der erbrachten Dienstleistung und dem Sektor, in dem die Dienstleistung erbracht wird.
      • Factura compra y venta (Kauf- und Verkaufsrechnung)
      • Recibo de alquiler bienes inmuebles (Mietbeleg für Immobilien)
      • Factura comercial de exportación (Handelsrechnung für den Export)
      • Factura comercial de exportación libre consignación (Handelsrechnung für den Export frei Haus)
      • Factura de venta en zona franca (Rechnung für den Verkauf in einer Freihandelszone)
      • Factura de servicios turísticas y hospedaje (Rechnung für touristische Dienstleistungen und Unterkunft)
      • Factura de seguridad alimentaria y abastecimiento (Rechnung für Lebensmittelsicherheit und Versorgung)
      • Factura tasa cero (Rechnung zum Nulltarif)
      • Factura compra venta moneda extranjera (Kauf- und Verkaufsrechnung in Fremdwährung)
      • Factura Duty free (zollfreie Rechnung)
      • Factura sector educativo (Rechnung für den Bildungssektor)
      • Factura comercialización hidrocarburos (Rechnung für die Vermarktung von Kohlenwasserstoffen)
      • Factura servicios básicos (Rechnung für grundlegende Dienstleistungen)
      • Factura alcanzada ice (Rechnung, die der ICE-Steuer unterliegt)
      • Factura entidades financieras (Rechnung eines Finanzinstituts)
      • Factura hoteles (Hotelrechnung)
      • Factura hospitales clínicas (Krankenhausrechnung)
      • Facturas juegos de azar (Rechnung für Glücksspiele)
      • Factura de hidrocarburos (Kohlenwasserstoff-Rechnung)
      • Factura venta interna de minerales (Rechnung für den internen Verkauf von Mineralien)
      • Factura comercial exportación de minerales (Handelsrechnung für die Ausfuhr von Mineralien)
      • Factura telecomunicaciones (Rechnung für Telekommunikationsdienste)
      • Factura prevalorada (Prepaid-Rechnung)
      • Nota de crédito – Debito (Gutschrift – Lastschrift)
      • Factura productos nacionales (Rechnung für inländische Produkte)
      • Factura productos nacionales alcanzados por el ICE (Rechnung für inländische Produkte, die der ICE-Steuer unterliegen)
      • Factura SIETE-RG (Rechnung SIETE-RG)
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

    Brasilien verfügt über eines der am weitesten entwickelten E-Invoicing-Systeme der Welt. Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle Unternehmen obligatorisch und folgt einem Clearance-Modell, bei dem vor dem Versand der Waren eine Validierung durch die SEFAZ erforderlich ist. Die gängigsten E-Invoicing-Formate sind das CT-e für Versanddienstleistungen und das NF-e für gekaufte Waren.

    • Mandat: B2G, B2B, B2C
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: Secretaria da Fazenda (SEFAZ)
    • Plattform(en): Steuerzahler müssen die Nota Fiscal Eletrônica (NF-e) und CT-e vor dem Versand der zugehörigen Waren bei der Steuerbehörde SEFAZ anmelden. Die Behörde gibt einen Autorisierungscode aus, der auf die grafische PDF-Darstellung jeder elektronischen Rechnung (DANFE) gedruckt wird. Wie bei NFS-e müssen diese beim zuständigen Rathaus (Regionalbehörde) angemeldet werden.
    • Standard(s): Es gibt verschiedene Formate für die elektronische Rechnungsstellung. Sie alle verwenden XML-Formate, weisen aber je nach Art des zu fakturierenden Postens unterschiedliche Strukturen auf:
      • NF-e: Nota Fiscal Eletrônica, wird bei der Rechnungsstellung für Produkte verwendet.
      • NFS-e: Nota Fiscal de Servicios Electrónica, wird bei der Rechnungsstellung für Dienstleistungen verwendet.
      • CT-e: Conocimiento de Transporte Electrónico, wird bei der Rechnungsstellung für bestimmte Frachtleistungen verwendet (e-Waybill).
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

    Chile hat bereits 2001 ein freiwilliges E-Invoicing-System eingeführt und gilt damit als Vorreiter der elektronischen Rechnungsstellung in Lateinamerika. Die schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung begann 2014 in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen. Seit 2018 werden alle B2B- und B2C-Transaktionen erfasst. Praktisch alle chilenischen Unternehmen müssen jetzt die elektronische Rechnungsstellung verwenden.

    • Mandat: B2G, B2B, B2C
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: Service de Impuestos Internos (SII)
    • Plattform(en): Factura Chile
    • Standard(s): Das elektronische Steuerdokument oder DTE ist ein standardisiertes XML-Dokument, in dem die Informationen und die Datenstruktur jeder Rechnung festgelegt sind.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre

    Die elektronische Rechnungsstellung ist inzwischen für die meisten Unternehmen in Kolumbien obligatorisch. Das Mandat für alle B2B-Transaktionen trat 2020 in Kraft. Im August 2022 veröffentlichte die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) einen Beschlussentwurf, in dem die Einführung eines Mandatskalenders für die Erstellung und Übermittlung des gleichwertigen elektronischen Dokuments (Sp.: Documento Equivalente Electrónico) vorgeschlagen wird. Dort sind zudem weitere Bestimmungen für das Rechnungsstellungssystem des Landes aufgeführt.

    Der Projektbeschluss sieht vor, dass zwischen Februar und Juli 2023 gleichwertige elektronische Dokumente wie Kassenbelege, Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, Mauttickets, Kinokarten und Eintrittskarten für Veranstaltungen eingeführt werden sollen.

    Gleichzeitig listet die DIAN die Version 1.9 des technischen Informationsanhangs für die Verkaufsrechnung (Sp.: Factura Electrónica de Venta) und eine Version 1.0 des technischen Informationsanhangs für die gleichwertigen elektronischen Dokumente auf. Die DIAN hat diesen Beschluss zur öffentlichen Diskussion gestellt und wird voraussichtlich in Zukunft weitere Informationen über die Ergebnisse veröffentlichen.

    • Mandat: B2G, B2B, B2C
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales (DIAN)
    • Plattform(en): Steuerzahler, die das kolumbianische Modell der elektronischen Rechnungsstellung anwenden möchten, müssen sich bei der DIAN als Aussteller von elektronischen Rechnungen registrieren lassen. Lösungsanbieter müssen zudem als Anbieter für die elektronische Rechnungsstellung zertifiziert sein. Diesen Anbietern wird eine eindeutige Softwarekennung zugewiesen. Aus dieser Kennung wird ein „Software-Sicherheitscode“ generiert, der in der elektronischen Rechnung enthalten sein muss. Die Aufbewahrung des elektronischen Originaldokuments ist für Aussteller und Empfänger für den im Steuergesetz festgelegten Zeitraum obligatorisch.
    • Standard(s): Das von der DIAN festgelegte Standardformat ist XML, das UBL V2 (Universal Business Language) verwendet.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

    In Ecuador läuft der Einführungsprozess für die eRechnungsstellung seit Januar 2019. Sie ist derzeit für zwei Gruppen von Steuerzahlern obligatorisch (diejenigen, die Handelstätigkeiten für schwere Maschinen und Straßenausrüstung ausüben, sowie natürliche oder juristische Personen, die Groß- und Einzelhandelsgeschäfte mit Flüssiggas betreiben). Der Servicio de Rentas Internas (SRI) macht die Ausstellung von elektronischen Rechnungen für einige weitere Steuerzahler ab dem 30. November 2022 zur Pflicht. Steuerzahler, die die eRechnungsstellung bereits eingeführt haben, werden vom Servicio de Rentas Internas (SRI) als Quellensteuerabzugsverpflichtete qualifiziert und müssen zum gleichen Zeitpunkt mit der Ausstellung der Quellensteuerbescheinigung in der Version ATS (Anexo Transaccional Simplificado) beginnen. Es wird erwartet, dass die eRechnungsstellung irgendwann im Jahr 2023 für alle verbleibenden Steuerzahler obligatorisch wird.

    • Mandat: B2G, B2B, B2C
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: Servicio de Rentas Internas (SRI)
    • Plattform(en): SRI & yo
    • Standard(s): Rechnungen müssen digital signiert sein. Zur elektronischen Signatur des Dokuments wird ein XMLDsig-Format verwendet.
      • Die „COMPROBANTE ELECTRÓNICO“ oder elektronische Rechnung ist ein Dokument, das in einem vom SRI standardisierten XML-Format strukturiert ist. Neben der Rechnung sind weitere Dokumente wie Gut- und Lastschriften, Überweisungen und Bescheinigungen über die Einbehaltung von Steuern geregelt.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre

    Paraguay hat 2018 mit der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen von SIFEN (Sistema Integrado de Facturación Electrónica Nacional, nationales elektronisches Rechnungssystem) begonnen. Unternehmen, die ursprünglich am SIFEN-Pilotprogramm für die elektronische Rechnungsstellung teilgenommen haben, waren verpflichtet, spätestens ab dem 1. April 2022 elektronische Rechnungen auszustellen.

    Mit der neuen Resolución General Nº105 hat die Steuerbehörde Paraguays (SET) einen Zeitplan für andere Unternehmen aufgestellt, um die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen von SIFEN einzuführen. Die Implementierung begann am 1. Juli 2022. Ausgewählte Unternehmen in Paraguay müssen in verschiedenen Phasen bis Oktober 2024 auf das System der elektronischen Rechnungsstellung umsteigen. Darüber hinaus dürfen ab dem 1. Januar 2024 alle neu eingetragenen Unternehmen in Paraguay ihre Rechnungen nur noch elektronisch ausstellen, wodurch sie von Anfang an verpflichtet sind, dem SIFEN-System beizutreten. Die Listen der Unternehmen, die auf die elektronische Rechnungsstellung umstellen müssen, sind auf der Website zur e-Kuatia zu finden. Darüber hinaus werden die betroffenen Steuerzahlergruppen vom SET über die „Marandu“-Steuer-Mailbox benachrichtigt.

    • Mandat: B2G, B2B (teilweise), B2C (teilweise)
    • Modell: Clearance (vorgeschlagen)
    • Zuständige Behörde: Subsecretaría de Estado de Tributación (SET)
    • Plattform(en): SIFEN
    • Standard(s): XML
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

    Die peruanische Steuerbehörde SUNAT hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2021 die Anbieter elektronischer Dienstleistungen gemäß ISO/IEC-27001 zertifiziert sein und die Nutzer elektronischer Dienstleistungen das elektronische Zustellungssystem (Sistema de Emisión Electrónica, SEE) OSE (Operador de Servicio Electrónico) und/oder SOL (SUNAT Operaciones en Línea) verwenden müssen.

    • Mandat: B2G, B2B, B2C
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: Superintendencia Nacional de Aduanas y de Administración Tributaria (SUNAT)
    • Plattform(en): Die SUNAT hat die Funktion des OSE (Operador de Servicio Electrónico) festgelegt, der für die Validierung der elektronischen Rechnungen zuständig ist, bevor diese an die SUNAT übermittelt werden.
    • Standard(s): Der CPE (elektronischer Zahlungsbeleg) wird auf Basis eines UBL-Formats (Universal Business Language) implementiert, das aus XML-Strukturen entwickelt wurde.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

    Das uruguayische System der elektronischen Rechnungsstellung ist seit 2012 in Kraft. Die elektronische Rechnungsstellung (CFE) ist seit dem 1. Dezember 2019 für alle Steuerzahler verpflichtend. Der Aussteller muss zunächst eine administrative Registrierung und ein Verfahren zur Zertifizierung als Steuerzahler bei der DGI durchlaufen.

    • Mandat: B2G, B2B, B2C
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: DIRECCIÓN GENERAL IMPOSITIVA
    • Plattform(en): efactura
    • Standard(s): Die neueste Version (20) des CFE (Comprobante Fiscal Electrónico, elektronischer Steuerbeleg) ist ein digitales Dokument, das in einem von der DGI definierten und gepflegten XML-Format erstellt und elektronisch signiert wird.
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

    Asien und Australasien

    Die Regierungen Australiens und Neuseelands haben sich im Februar 2019 zur Ausarbeitung eines gemeinsamen Konzepts für die Übernahme des PEPPOL-Frameworks für die elektronische Rechnungsstellung verpflichtet. Beide Länder haben im Oktober 2019 ihre eigenen PEPPOL-Behörden eingerichtet. Um eng zusammenzuarbeiten und ein nahtloses Geschäftsumfeld zu schaffen, haben die beiden Regierungen das Australia and New Zealand e-Invoicing Board (ANZEIB) gegründet.

    Die australische Regierung kündigte an, dass die elektronische Rechnungsstellung bis Juli 2022 für alle Regierungsbehörden des Commonwealth vorgeschrieben wird. Bis Juli 2021 können über 80 % der Rechnungen elektronisch empfangen werden. Die Option einer obligatorischen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und für private Unternehmen wurde ebenfalls in Betracht gezogen.

    In Bezug auf die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung müssen die neuseeländischen Zentralbehörden seit dem 31. März 2022 in der Lage sein, Rechnungen in einem elektronischen Format zu erhalten. Dies ist der erste Schritt, um die elektronische Rechnungsstellung in Neuseeland obligatorisch zu machen. Es wird erwartet, dass bis 2026 90 % der Zentralbehörden elektronische Rechnungen verwenden werden.

    • Mandat: B2G (PEPPOL), B2B (BER PEPPOL)
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: Australian Taxation Office, The Ministry of Business, Innovation and Employment (NZ)
    • Plattform(en): PEPPOL eDelivery Network
    • Standard(s): Lokalisierte Variante, basierend auf PEPPOL BIS Billing 3.0 – A-NZ Invoice-Spezifikation (obligatorisch) und AU-NZ Self-Billing-Spezifikation (optional)
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre

    Das Umfeld in China ist insofern einzigartig, als das Land kürzlich seine Steuerstruktur von einem Unternehmenssteuer- und Mehrwertsteuermodell zu einem vereinfachten Mehrwertsteuermodell für alle Rechnungen für Waren und Dienstleistungen geändert hat.

    Die chinesischen Rechnungsstellungsvorschriften sehen die Verwendung des Golden Tax System (GTS) vor. Dabei handelt es sich um ein Scanning- und Clearingsystem der Regierung, das für die Steuerberichterstattung verwendet wird. Das Land verpflichtet chinesische Unternehmen, Rechnungen über das GTS zu versenden, um die Mehrwertsteuergesetze einzuhalten. Aufgrund der sich wandelnden Steuerstrukturen hat das Land die elektronische Rechnungsstellung erst kürzlich zugelassen, und die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung ist noch sehr begrenzt und mit vielen Einschränkungen verbunden. In den letzten Jahren wurden landesweit mehrere Pilotprojekte zur elektronischen Rechnungsstellung durchgeführt. Die elektronische Rechnungsstellung ist jedoch nur für eine ausgewählte Gruppe von Unternehmen und für eine bestimmte Art von Rechnungen zulässig. In den meisten Fällen müssen Unternehmen weiterhin Rechnungen in Papierform ausstellen, um die Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten.

    China treibt die Digitalisierung von allgemeinen Mehrwertsteuerrechnungen seit Jahren voran. Neue Fortschritte sind zu verzeichnen, da die chinesische State Taxation Administration (STA) einen konkreten Plan vorgelegt hat, wonach elektronische spezielle Mehrwertsteuerrechnungen (e-Fapiaos) möglich sind. Bestimmte Steuerzahler aus 26 Regionen Chinas können nun freiwillig e-Fapiaos ausstellen.

    Die elektronische Steuerrechnung wird im OFD-Format dargestellt, einem spezifischen chinesischen Dateiformat, das ein beim Tax Office erhältliches Lesegerät erfordert. Die Rechnung muss in dem Format archiviert werden, in dem sie erstellt wurde. Die STA führte ein Pilotprojekt mit einer begrenzten Anzahl wichtiger Steuerzahler durch, das 2020 endete. Die chinesische Regierung kündigte die Einführung einer neuen Version des Golden Tax System für die eRechnungsstellung im Jahr 2022 an. Zu diesem Zweck hat sie ein Pilotprojekt für den Empfang von Rechnungen aus Peking, Shanghai, der Inneren Mongolei, Guangdong, Shandong, Zhejiang, Jiangsu, Sichuan und anderen Provinzen und Städten in China gestartet. Darüber hinaus gibt es ein zweites Pilotprogramm mit ausgewählten Unternehmen für die Ausstellung von Rechnungen.

    Vorerst wird das derzeitige Golden Tax System mit dem neuen System und Papierrechnungen koexistieren.

    • Mandat: B2B, B2G (teilweise)
    • Modell: Clearance
    • Zuständige Behörde: State Taxation Administration (STA)
    • Plattform(en): Golden Tax System (GTS)
    • Standard(s): OFD
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

    Die elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht verpflichtend. So ist beispielsweise eine digitale Signatur als erweiterte elektronische Unterschrift erforderlich, um Integrität und Authentizität zu gewährleisten. Eine Bestätigung der elektronischen Signatur des Käufers nach Erhalt ist nicht erforderlich. Die Zustimmung des Käufers ist erforderlich.

    Die Regierung hat die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert, indem sie die Mindestkosten für die Einreichung von Papierdokumenten erhöht und die Kosten für die Einreichung elektronischer Dokumente gesenkt hat. Die derzeitigen Zollanmeldeverfahren werden zu 95 % elektronisch abgewickelt.

    • Modell: Post-Audit
    • Zuständige Behörde: Inland Revenue Department (IRD)
    • Plattform(en): Keine spezifischen Plattformen
    • Standard(s): Keine festgelegten Standards
    • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres

      Die E-Invoice Promotion Association (EIPA) wurde im Juli 2020 gegründet und kündigte an, bis Ende Juni 2021 mit der Ausarbeitung der ersten Version des japanischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung in Übereinstimmung mit den internationalen PEPPOL-Standards zu beginnen. Die EIPA hat sich zum Ziel gesetzt, den Wirtschaftsakteuren bis zum Herbst 2022 die Verwendung von Software zu ermöglichen, die mit der elektronischen Rechnungsstellung kompatibel ist, und bis zum Herbst 2023 die vollständige Einführung eines neuen japanischen Systems für die elektronische Rechnungsstellung vorzunehmen.

      • Mandat: B2B, B2G (vorgeschlagen)
      • Modell: Post-Audit
      • Zuständige Behörde: National Tax Agency JAPAN – 国税庁
      • Plattform(en): PEPPOL (vorgeschlagen)
      • Standard(s): Keine festgelegten Standards
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

      Kasachstan ist ein Vorreiter in Zentralasien und hat bereits 2015 die ersten Rechtsvorschriften für die elektronische Rechnungsstellung erlassen. Nach dem Ende der Übergangszeit sind alle Mehrwertsteuerzahler, Vertriebshändler, Spediteure und Importeure seit dem 1. Januar 2019 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Steuerzahler müssen elektronische Rechnungen über das staatliche IS ESF-Portal einreichen.

      • Mandat: B2B, B2C, B2G
      • Modell: Clearance
      • Verantwortliche Behörde: Мемлекеттік кірістер комитеті – Қазақстан Республикасының Қаржы министрлігі (Komitee für Staatseinnahmen – Finanzministerium der Republik Kasachstan)
      • Plattform(en): IS ESF
      • Standard(s): XML
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

      Nach den Gesetzesänderungen, mit denen 2018 die elektronische Rechnungsstellung eingeführt wurde, begann 2019 ein Pilotprojekt zur elektronischen Rechnungsstellung, die ab Juli 2020 verpflichtend vorgeschrieben wurde. Die Steuerzahler müssen auf dem Portal www.esf.salyk.kg einen mit einer elektronischen Signatur versehenen Onlineantrag für die Registrierung im Informationssystem einreichen. Danach ist es möglich, die elektronische Rechnungsstellung zu verwenden.

      • Mandat: B2B, B2C, B2G
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: Государственная налоговая служба при Министерстве финансов Кыргызской Республики (Staatlicher Steuerdienst des Finanzministeriums der Kirgisischen Republik, STI)
      • Plattform(en): www.esf.salyk.kg
      • Standard(s): Unbekannt
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

      Anfang 2015 führte Malaysia die GST-Gesetze zur Unterstützung der indirekten Besteuerung ein. Im Rahmen dieser Gesetzgebung wurden elektronische Rechnungen offiziell anerkannt, ohne dass eine physische Unterschrift erforderlich ist. Malaysia bereitet sich nun darauf vor, die nächste asiatische PEPPOL Authority zu werden.

      • Modell: Post-Audit
      • Zuständige Behörde: Lembaga Hasil Dalam Negeri (LHDN, auf Englisch Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM))
      • Plattform(en): PEPPOL (vorgeschlagen)
      • Standard(s): PEPPOL BIS 3.0 (vorgeschlagen)
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre

      Die Regierungen Australiens und Neuseelands haben sich im Februar 2019 zur Ausarbeitung eines gemeinsamen Konzepts für die Übernahme des PEPPOL-Frameworks für die elektronische Rechnungsstellung verpflichtet. Beide Länder haben im Oktober 2019 ihre eigenen PEPPOL-Behörden eingerichtet. Um eng zusammenzuarbeiten und ein nahtloses Geschäftsumfeld zu schaffen, haben die beiden Regierungen das Australia and New Zealand e-Invoicing Board (ANZEIB) gegründet.

      Die australische Regierung kündigte an, dass die elektronische Rechnungsstellung bis Juli 2022 für alle Regierungsbehörden des Commonwealth vorgeschrieben wird. Bis Juli 2021 können über 80 % der Rechnungen elektronisch empfangen werden. Die Option einer obligatorischen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und für private Unternehmen wurde ebenfalls in Betracht gezogen.

      In Bezug auf die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung müssen die neuseeländischen Zentralbehörden seit dem 31. März 2022 in der Lage sein, Rechnungen in einem elektronischen Format zu erhalten. Dies ist der erste Schritt, um die elektronische Rechnungsstellung in Neuseeland obligatorisch zu machen. Es wird erwartet, dass bis 2026 90 % der Zentralbehörden elektronische Rechnungen verwenden werden.

      • Mandat: B2G (PEPPOL), B2B (BER PEPPOL)
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: Australian Taxation Office, The Ministry of Business, Innovation and Employment (NZ)
      • Plattform(en): PEPPOL eDelivery Network
      • Standard(s): Lokalisierte Variante, basierend auf PEPPOL BIS Billing 3.0 – A-NZ Invoice-Spezifikation (obligatorisch) und AU-NZ Self-Billing-Spezifikation (optional)
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre

      Anfang 2019 veröffentlichte das Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnik die „Philippine Digital Transformation Strategy 2022“ (Philippinische Strategie für die digitale Transformation 2022), in der die Strategie der Regierung zur Umsetzung der digitalen Transformation durch die Einführung eines neuen E-Government-Systems bis 2022 beschrieben wird. Im Rahmen des Vorhabens wurde die Pilotphase des Programms zur elektronischen Rechnungsstellung/Empfang bis 2021 festgelegt und trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Ziel ist die vollständige Umsetzung auf Basis des Tax Reform Act for Acceleration and Inclusion (Steuerreformgesetz zur Beschleunigung und Inklusion, TRAIN). Das Finanzministerium plant, die elektronische Rechnungsstellung nach südkoreanischem Vorbild schrittweise bis 2023 einzuführen.

      • Mandat: B2G
      • Modell: Clearance (vorgeschlagen)
      • Zuständige Behörde: Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnik (Englisch: Department of Information and Communications Technology (DICT), Filipino: Kagawaran ng Teknolohiyang Pang-Impormasyon at Komunikasyon)
      • Plattform(en): Im Aufbau
      • Standard(s): Unbekannt
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

      Singapur gründete im Mai 2018 als erstes Land in Asien und als erstes Land außerhalb Europas eine PEPPOL Authority. Das landesweite E-Invoicing-Netzwerk wurde im Januar 2019 gestartet und im September 2020 in InvoiceNow umbenannt.

      • Mandat: B2B, B2G
      • Modell: B2B Post-Audit, B2G Clearance
      • Zuständige Behörde: Infocomm Media Development Authority (IMDA)
      • Plattform(en): PEPPOL eDelivery Network, InvoiceNow
      • Standard(s): PEPPOL BIS Billing 3.0
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre ab Rechnungsdatum

      Südkorea führte 2011 ein System für elektronische Steuerrechnungen (e-Tax) ein und machte 2014 die elektronische Ausstellung von Mehrwertsteuerrechnungen für B2B-, B2G- und B2C-Transaktionen verbindlich. Alle Unternehmen und Privatpersonen mit einem Umsatz von 0,3 Mrd. KRW (ca. 210.000 EUR) oder mehr sind von der Digitalisierung der Mehrwertsteuerrechnungen betroffen.

      Vor der Ausstellung einer elektronischen Rechnung benötigt der Lieferant (Rechnungsaussteller) ein authentifiziertes digitales Zertifikat. Vor der eigentlichen Rechnungsstellung wird zudem eine Kopie der Steuerregistrierungsbescheinigung (Unternehmensregistrierung) des Kunden (Rechnungsempfänger) sowie die E-Mail-Adresse des Mehrwertsteuerverantwortlichen des Lieferanten benötigt, um die betreffende Steuerrechnung zu erstellen. Anschließend hat der Lieferant vier verschiedene Möglichkeiten, elektronische Mehrwertsteuerrechnungen online auszustellen. Dazu gehören das NTS-System (e-Sero-Portal), das ERP-System (direkte Integration), der Application Service Provider (ASP), der AVRA-Telefondienst oder der Besuch der lokalen Steuerbehörde.

      • Mandat: B2B, B2C, B2G
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: National Tax Service (NTS)
      • Plattform(en): NTS (e-Sero-Portal)
      • Standard(s): Excel
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

      Ausländische B2C-Lieferanten, die in Taiwan ansässige Kunden beliefern, müssen die taiwanesische eGUI-Regelung (electronic Government Uniform Invoice) befolgen und das System für die eRechnungsstellung verwenden. Das eGUI-System gilt auch für inländische Steuerzahler bei B2C- und B2B-Transaktionen. Die eGUIs werden entweder über eine von der Regierung bereitgestellte Software oder über einen zugelassenen Drittanbieter für eRechnungsstellung eingereicht.

      Die Ausstellung, die Annullierung, die Verkaufsrückgabe, der Kaufrücktritt oder die Ermäßigung bei elektronischen Rechnungen sollte von der Gegenpartei der Transaktion genehmigt werden. Das Unternehmen sollte außerdem die Einverständniserklärung und die mit der Rechnung verbundenen Zertifizierungsdokumente für mindestens fünf Jahre archivieren.

      • Mandat: B2B, B2C
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: Eesti Vabariigi Rahandusministeerium (Finanzministerium)
      • Plattform(en): GUI-System
      • Standard(s): GUI, MIG-3.2.1, basierend auf dem XML-Format Die PDF-Datei muss ebenfalls den staatlichen Vorgaben entsprechen.
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Mindestens 5 Jahre

      Im Jahr 2016 führte die thailändische Regierung die nationale Strategie „Thailand 4.0“ ein, in der zwei langfristige Hauptziele umrissen werden: Thailand soll bis 2032 zu einer „Digital Economy“ und damit zu einer „fortschrittlichen Wirtschaft“ werden. Derzeit führt die Regierung das System für elektronische Steuerrechnungsstellung (elektronische Steuerrechnung und elektronischer Steuerbeleg) für alle Geschäftsvorgänge in Thailand ein. Eine elektronische Steuerrechnung (e-Tax invoice) ist eine Rechnung, eine Gutschrift oder eine Lastschrift, die in elektronischem Format mit einer digitalen Signatur oder einem Zeitstempel im Rahmen des e-Tax-Systems per E-Mail übermittelt wird. Wie die elektronische Steuerrechnung ist auch der elektronische Beleg (e-Receipt) ein Empfangsdokument, das gemäß dem Thai Revenue Code in einem elektronischen Format erstellt wird.

      • Mandat: B2B, B2C (vorgeschlagen)
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: Thai Revenue Department
      • Plattform(en): Unternehmen, die sich für die Erstellung einer elektronischen Steuerrechnung per E-Mail entscheiden, müssen sich im Portalsystem des Revenue Department registrieren
      • Standard(s): XML-Datei, bei Versand per E-Mail: PDF, Word, Excel
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

      Usbekistan hat die elektronische Rechnungsstellung zum 1. Januar 2020 verbindlich vorgeschrieben.

      • Mandat: B2G
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: O‘zbekiston Respublikasi Davlat soliq qo‘mitasi (Staatlicher Steuerausschuss von Usbekistan)
      • Plattform(en): UzASBO Faktura
      • Standard(s): Keine festgelegten Standards
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

      Vietnam hat sein Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Unternehmen auf den 1. Juli 2022 verschoben. Die Unternehmen werden jedoch ermutigt, die Vorgaben frühzeitig umzusetzen und mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in ihrem Unternehmen zu beginnen.

      • Modell: Post-Audit
      • Zuständige Behörde: Tổng cục Thuế (General Department of Taxation)
      • Plattform(en): Unternehmen müssen sich über die Website des General Department of Taxation bei den Steuerbehörden registrieren.
      • Standard(s): GDT-XML-Format, bestehend aus zwei Komponenten: der Komponente mit den Geschäftsdaten der elektronischen Rechnung und der Komponente mit den obligatorischen Daten zur elektronischen Signatur
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

      Naher Osten und Afrika

      Das ägyptische Finanzministerium hat angekündigt, dass ab Januar 2023 alle Steuerzahler verpflichtet sind, elektronische Rechnungen in Echtzeit an die Steuerbehörde zu übermitteln. Alle Rechnungen müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung (innerhalb von 24 Stunden) bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Die Einführung dieses Mandats wird schrittweise bis zum 1. Juli 2023 erfolgen, beginnend mit größeren Unternehmen. Weitere Details finden Sie hier: Benutzerleitfaden zur eRechnungsstellung (Webversion).

      • Mandat: B2B, B2C, B2G
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: Die ägyptische Steuerbehörde
      • Plattform(en): Ägyptisches SDK für die eRechnungsstellung
      • Standard(s): JSON oder XML
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre

      Im Jahr 2018 führte die Regierung von Ghana ein Steuerbelegsystem ein, um die manuellen Mehrwertsteuerrechnungen zu ersetzen, die registrierte Steuerzahler für die Lieferung von steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen ausstellten. Diese Steuerbelege müssen von einem Steuerregistriergerät (Fiscal Electronic Device, FED) ausgestellt werden. Die Nutzung des Systems für die elektronische Rechnungsstellung (FED) ist für bestimmte Kategorien von Steuerzahlern obligatorisch. Diejenigen, die keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, könnten in Zukunft gezwungen sein, ein Steuerregistriergerät zu verwenden.

      Die ghanaische Steuerbehörde (Ghana Revenue Authority, GRA) stellt den Steuerzahlern bis zu fünf Steuerregistriergeräte kostenlos zur Verfügung und gewährleistet deren Installation. Sollten die Steuerzahler weitere Steuerregistriergeräte benötigen, müssen sie diese erwerben.

      Im April 2022 startete die GRA ihre freiwillige E-Invoicing-Plattform für Unternehmen. Seit Oktober 2022 ist das neue elektronische Mehrwertsteuerportal (E-VAT Portal) für 50 ausgewählte Steuerzahler verpflichtend, bis zum Ende des ersten Quartals 2023 werden es 650 sein. Steuerzahler, die Teil dieser Initiative sind, müssen ihr Rechnungsstellungssystem in die E-VAT-Plattform integrieren, um Belege oder Rechnungen zu authentifizieren und Transaktionsdaten in Echtzeit an die Regierung zu melden. Steuerzahler, die sich nicht mit der E-VAT-Plattform verbinden, riskieren, dass ihre Tätigkeit unterbunden wird. Die Regierung beabsichtigt, bis 2024 alle Steuerzahler in das System einzubinden.

      • Mandat: B2B, B2C, B2G
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: Ghana Revenue Authority (GRA)
      • Plattform(en): E-VAT
      • Standard(s): Unbekannt
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

      Die israelische Steuerbehörde plant, bei ihrem E-Invoicing-Mandat ein Clearance-Modell nach chilenischem Vorbild zu übernehmen. Die Unternehmen müssen alle Rechnungen mit einem Wert von mehr als 5.000 NIS über eine Software oder ein Webportal an die Steuerbehörde übermitteln. Derzeit gilt der Plan nur für B2B-Rechnungen. Eine Frist für die Umsetzung des Mandats wurde noch nicht genannt.

      • Modell: Clearance (vorgeschlagen)
      • Zuständige Behörde: רשות המסים בישראל (Israelische Steuerbehörde)
      • Plattform(en): Im Aufbau
      • Standard(s): Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts gab es keine festgelegten Standards.
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre ab Ende des Steuerjahres.

      Die malawische Steuerbehörde (Malawi Revenue Authority, MRA) hat 2014 mit der Einführung von elektronischen Steuerregistriergeräten (Electronic Fiscal Devices, EFDs) begonnen. Jeder Steuerzahler ist verpflichtet, elektronische Steuerregistriergeräte anzuschaffen, zu installieren und zu verwenden, um dem Kunden einen Beleg, einen Kassenbon oder Rechnungen auszustellen. Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung wird schrittweise eingeführt, zunächst für B2C-Transaktionen unter Verwendung elektronischer Steuerregistriergeräte (EFDs), in einem nächsten Schritt dann für B2B-Transaktionen.

      • Modell: Post-Audit
      • Zuständige Behörde: Malawi Revenue Authority (MRA)
      • Plattform(en): Msonkho Online
      • Standard(s): Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts gibt es keine festgelegten Standards.
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

      Saudi-Arabien hat neue Mandate angekündigt, die für B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen gelten. Diese betreffen auch Dritte, die Rechnungen für mehrwertsteuerpflichtige Steuerzahler ausstellen. Das Projekt wurde in zwei Einführungsphasen unterteilt, wobei die erste im Dezember 2021 begann und wir kurz vor dem Beginn der zweiten Phase stehen, die ab Januar 2023 in Kraft treten soll. In Phase 2 wird The Saudi Zakat, Tax and Customs Authority (هيئة الزكاة والضريبة والجمارك, ZATCA) die Integration mit der zentralen FATOORAH-Plattform erzwingen.

      • Modell: Clearance (in Einführung)
      • Zuständige Behörde: Saudi Arabian Monetary Authority (SAMA – Saudi-arabische Zentralbank) und die General Authority of Zakat and Tax (GAZT)
      • Plattform(en): FATOORAH
      • Standard(s): UBL, XML, PDF mit eingebettetem XML.
        • Ausgedruckte B2C- und B2B-Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten, mit dem die Empfänger die Echtheit der Rechnungen überprüfen können. Jede elektronische Rechnung muss einen vom ZATCA-Portal (FATOORAH) generierten und signierten Universally Unique Identifier (UUID) enthalten. Digitale Signaturen sind nur für elektronische B2C-Rechnungen obligatorisch.
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre

      Die elektronische Rechnungsstellung ist zulässig und weit verbreitet, aber derzeit nicht verpflichtend. Um elektronische Steuerrechnungen ausstellen zu können, müssen Steuerzahler die folgenden Anforderungen erfüllen:

      • Steuerrechnungen müssen in verschlüsseltem Format (mindestens 128 Bytes) über eine sichere Leitung gesendet werden oder eine elektronische Signatur enthalten.
      • Der Empfänger der Lieferung muss die Entgegennahme von elektronischen Rechnungen zum Zwecke des Vorsteuerabzugs schriftlich bestätigen.
      • Das übermittelte elektronische Dokument stellt das Original der Steuerrechnung, Gutschrift oder Lastschrift dar. Auf allen Ausdrucken, die aus dem System erstellt werden, muss der Vermerk „computer generated copy tax invoice“ (computergenerierte Kopie der Steuerrechnung), „computer generated copy credit note“ (computergenerierte Kopie der Gutschrift) oder „computer generated copy debit note“ (computergenerierte Kopie der Lastschrift) stehen. Alle weiteren Kopien müssen ebenfalls diese Formulierungen enthalten.
      • Mandat: Keines, aber weithin akzeptiert.
      • Modell: Post-Audit
      • Zuständige Behörde: South African Revenue Service (SARS)
      • Plattform(en): Keine
      • Standard(s): Steuerrechnungen müssen in verschlüsseltem Format (mindestens 128 Bytes) über eine sichere Leitung gesendet werden oder eine elektronische Signatur enthalten.
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

      Tansania hat sein elektronisches Finanzdatenverwaltungssystem (FEDMS) aufgerüstet, um die automatische Prüfung der von Steuerzahlern ausgestellten Rechnungen zu ermöglichen. Die Steuerzahler sind verpflichtet, ein Steuerregistriergerät zu besitzen und zu unterhalten, das Steuerrechnungen ausstellt, die automatisch vom FEDMS überprüft werden können. Seit dem 6. Januar 2021 müssen alle Steuerzahler ihre aktuellen Steuerregistriergeräte aufgerüstet oder neue Steuerregistriergeräte erworben haben.

      Die Regierung hat zudem die Verwendung von elektronischen Steuermarken (Electronic Tax Stamps, ETS) eingeführt. Hierfür müssen die Unternehmen ein System für die Verwaltung elektronischer Steuermarken installieren. Die erste Phase wurde am 15. Januar 2019 für Unternehmen eingeführt, die Zigaretten, Spirituosen, Wein und Bier herstellen. Die zweite Phase wird derzeit eingeführt und betrifft Unternehmen, die Softdrinks, kohlensäurehaltige Getränke und abgefülltes Wasser herstellen. Das ETS-System trug Berichten zufolge zu einem Anstieg der Einnahmen aus Markenprodukten um 34 % bei.

      • Mandat: B2B, B2C
      • Modell: Post-Audit
      • Zuständige Behörde: Tanzania Revenue Authority (TRA)
      • Plattform(en): B2C: elektronische Steuerregistriergeräte
      • Standard(s): Keine festgelegten Standards
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

      Die türkische Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı, GIB) kündigte Änderungen in Bezug auf elektronische Dokumente an, die 2020 in Kraft traten. Mit der Ankündigung wurde der Kreis der Steuerzahler erweitert, die zur Umstellung auf bestimmte elektronische Dokumente verpflichtet sind, darunter die elektronische Rechnung (e-Fatural), die E-Arşiv-Rechnung (e-Arşiv), das elektronische Geschäftsbuch (e-Defter) und die E-Waybill (e-İrsaliye). Diese neue Anforderung ist derzeit für bestimmte Branchen sowohl auf der Grundlage des Gesamtumsatzes als auch des Sektors obligatorisch.

      Elektronische Rechnung: Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 5 Mio. TRY in den Jahren 2018 oder 2019 wurden verpflichtet, bis spätestens 1. Juli 2020 auf die elektronische Rechnungsstellung umzustellen. Steuerzahler, die diese Obergrenze im Jahr 2020 oder später überschreiten, müssen bis zum 1. Juli des folgenden Rechnungsjahres auf die elektronische Rechnungsstellung umstellen.

      E-Arşiv-Rechnung: Eine elektronisch erstellte Rechnung, die dem Kunden per E-Mail, SMS oder als gedrucktes Dokument zugestellt wird. Steuerzahler, die auf elektronische Rechnungen umsteigen müssen, sind seit Januar 2020 verpflichtet, E-Arşiv-Rechnungen einzuführen. Die gleiche Regelung gilt für Unternehmen, die an einem einzigen Tag Rechnungen in Höhe von mehr als 30.000 TRY an Nichtsteuerzahler und in Höhe von mehr als 5.000 TRY an Steuerzahler ausstellen. Seit dem 1. März 2022 müssen alle Rechnungen im Wert von über 2.000 TRY nun auch als E-Arşiv-Rechnungen ausgestellt werden.

      Elektronisches Geschäftsbuch: Ein so genanntes elektronisches Buch, mit dem Buchhaltungskonten elektronisch erstellt und an die GIB übermittelt werden können. Steuerzahler, die zur Umstellung auf elektronische Rechnungen verpflichtet sind, sowie Unternehmen mit einem Jahresbruttoumsatz von mehr als 5 Mio. TRY müssen mit der Einführung von elektronischen Rechnungen auch das elektronische Geschäftsbuch nutzen. Außerdem sind Steuerzahler, die einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden, seit Januar 2020 verpflichtet, ein elektronisches Geschäftsbuch zu verwenden.

      E-Waybill: Ein Dokument, das in einer elektronischen Umgebung ausgestellt, gesendet und gespeichert wird. Zwischenhändler oder Händler, die mit Obst oder Gemüse handeln, sind seit Januar 2020 verpflichtet, E-Waybills zu verwenden. Im Juli 2020 wurde die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Waybills auf folgende Unternehmen ausgeweitet: Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von 25 Mio. TRY und höher am Jahresende 2018, Unternehmen, die von der türkischen Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (Enerji Piyasası Düzenleme Kurulu) lizenziert sind; Hersteller, Importeure und Händler von Kraftfahrzeugen, Publisher von Internetbannern und Werbetreibende im Internet, Unternehmen, die als Zwischenhändler im Internetvertrieb tätig sind, Eisen- und Stahlhersteller sowie Unternehmen, die im türkischen System zur Nachverfolgung von Düngemitteln registriert sind.

      • Mandat: B2B, B2C
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: Die türkische Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı)
      • Plattform(en): TRA-Plattform Steuerzahler müssen elektronische Rechnungen über die TRA-Plattform ausstellen. Die Plattform fungiert als zentraler Knotenpunkt, der alle Dokumente von den Ausstellern entgegennimmt und sie über WebServices an die Empfänger weiterleitet.
      • Standard(s): XML-Format, UBL-TR 1.2 TEMEL/TICARET E-FATURA, für Exportrechnungen wird nur das Format UBL-TR 1.2 akzeptiert
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

      Seit 2016 ist die elektronische Rechnungsstellung in Tunesien geregelt und für größere Steuerzahler verpflichtend, für andere freiwillig.

      Unter der Aufsicht des Finanzministeriums sendet die Organisation Tunisie TradeNet (TTN) eine Kopie der akzeptierten elektronischen Rechnungen an das IT-Zentrum des Finanzministeriums. Auf diese Weise werden Rechnungen über ein dediziertes System an die Buchhaltungen von Ministerien und Behörden weitergeleitet.

      • Mandat: B2B, B2C (teilweise)
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: Eesti Vabariigi Rahandusministeerium (Finanzministerium)
      • Plattform(en): Plattform el fatoora, betrieben von The Tunisie TradeNet (TTN)
      • Standard(s): XML mit digitalen Signaturen
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

      Am 1. Juli 2020 begann die Uganda Revenue Authority (URA) mit der Einführung der Electronic Fiscal Receipting and Invoicing Solution (EFRIS) als elektronische Steuerlösung.

      • Mandat: B2B, B2C
      • Modell: Clearance
      • Zuständige Behörde: Uganda Revenue Authority (URA)
      • Plattform(en): URA-Webplattform (bei einem Verkauf werden die Transaktionsdaten im Rechnungsstellungssystem (ERP) des Verkäufers erfasst, verschlüsselt und in Echtzeit an die URA übermittelt, um elektronische Belege und elektronische Rechnungen zu erstellen.
      • Standard(s): Nach Erhalt der Transaktionsdaten entschlüsselt das EFRIS-System die Daten, formatiert sie zu einem elektronischen Beleg oder einer elektronischen Rechnung, fügt eine Beleg- oder Rechnungsnummer, einen Verifizierungscode und einen Quick-Response-Code (QR-Code) hinzu, verschlüsselt die fiskalischen Daten und übermittelt das Ergebnis zurück an das System des Verkäufers.
      • Gesetzliche Aufbewahrungsfrist: Unbekannt

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