In dem Umfang, der in dem Abonnement- oder Dienstleistungsvertrag angegeben ist, der zwischen Factor Systems, LLC d/b/a Billtrust oder einem seiner verbundenen Unternehmen ("Billtrust") und Ihnen ("Händler" oder "Sie") (der " Abonnementvertrag") oder auf einem zwischen Ihnen und Billtrust im Rahmen des Abonnementvertrags vereinbarten Bestellformular abgeschlossen wurde, werden diese eMandate-Händlerbedingungen in den Abonnementvertrag aufgenommen und zu einem Bestandteil davon gemacht (der Abonnementvertrag und dieses eMandate Händlerbedingungen, zusammen die "Vereinbarung").
Billtrust ist Vertragspartei einer Vereinbarung mit einem eMandate-Dienstleister - Twikey, der eine Lösung für elektronische SEPA-Lastschriften ("SDD") entwickelt hat. Der Händler verlangt die Nutzung dieser Lösung für seine Kunden. Billtrust und der Händler erklären sich mit der Nutzung der eMandate-Dienste einverstanden.
Der vertragliche Rahmen besteht aus:
- a) einen Vertrag zwischen Twikey und dem Schuldner ("Schuldnervertrag") für SDD,
- b) einen Vertrag zwischen Billtrust und dem Gläubiger (die vorliegenden "eMandate-Händlerbedingungen"),
- c) wenn dies für SDD gesetzlich vorgeschrieben ist, ein Vertrag zwischen dem Twikey eMandate-Dienstleister und der Bank ("Bankvereinbarung").
- Der Händler erkennt an, dass die Schuldnervereinbarung und die Bankvereinbarung separate Vertragsbeziehungen zwischen Twikey und dem Händler darstellen. Billtrust gilt nicht als Vertragspartei dieser Vereinbarungen. Darüber hinaus bestätigt der Händler, dass er in seiner Eigenschaft als Gläubiger einen Vertrag mit der/den Gläubigerbank(en) abgeschlossen hat, die für die Nutzung der eMandate-Dienste ausgewählt werden sollen.
1. Struktur
Diese Bedingungen für eMandate-Händler können von Zeit zu Zeit von Billtrust geändert werden, und Billtrust wird den Händler im Voraus über solche Änderungen informieren. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen eMandate-Händlerbedingungen und dem Abonnementvertrag haben die eMandate-Händlerbedingungen Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den eMandate-Händlerbedingungen und einem Bestellformular oder einer Leistungsbeschreibung hat das Bestellformular oder die Leistungsbeschreibung Vorrang, sofern das Dokument die Bestimmungen der eMandats-Händlerbedingungen, die durch das Dokument geändert oder außer Kraft gesetzt werden sollen, ausdrücklich angegeben sind.
Sofern nicht ausdrücklich in den eMandate-Händlerbedingungen festgelegt, bleiben alle anderen Bedingungen und Bestimmungen, die in der Abonnementvereinbarung festgelegt sind, in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Der Händler und Billtrust verpflichten sich hiermit und erklären sich damit einverstanden, an alle verbleibenden und unveränderten Bedingungen des Abonnementvertrags gebunden zu sein.
2. Definitionen
Alle großgeschriebenen Begriffe, die in den eMandate-Händlerbedingungen verwendet, aber nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die in der Abonnementvereinbarung oder einem anderen anwendbaren Bestellformular / einer Leistungsbeschreibung festgelegt ist.
Gläubiger: bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die e-Mandatsbedingungen für den Händler unterzeichnet und die – über Billtrust – das e-Mandat vom Schuldner erhält und aufbewahrt, um das Inkasso einzuleiten. Auf der Grundlage dieses E-Mandats zieht der Gläubiger die Lastschriften ein.
Gläubigerbank: ist die Bank, auf der das Konto des Gläubigers geführt wird und die mit dem Gläubiger einen Vertrag geschlossen hat, auf dessen Grundlage sie vom Gläubiger Anweisungen zur Einleitung des Lastschriftverfahrens erhält und ausführt, indem sie die Inkassoaufträge an die Schuldnerbank weiterleitet.
Schuldner: bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die den Schuldner unterzeichnet und dem Gläubiger über Billtrust das elektronische Mandat erteilt, um das Inkasso einzuleiten. In den meisten, aber nicht immer, ist der Schuldner auch der Zahler, in diesem Fall wird das Bankkonto des Schuldners gemäß den vom Gläubiger eingeleiteten Einzügen belastet. Der Schuldner kann seine Schulden aber auch von einem Dritten über das Bankkonto des Dritten bezahlen lassen, wobei in diesem Fall der Dritte der Zahler ist und sein Bankkonto im elektronischen Mandat ausgefüllt wird, woraufhin das Bankkonto des Zahlers belastet wird.
Schuldnerbank: ist die Bank, auf der sich das zu belastende Konto befindet und die mit dem Schuldner einen Vertrag geschlossen hat, auf dessen Grundlage sie jeden Einzug der vom Gläubiger verursachten Lastschrift durch Belastung des angegebenen Kontos ausführt. Es ist auch die Bank, die gegebenenfalls das Konto des Zahlers im Falle einer Rückerstattung oder Rückbuchung gutschreibt.
Datum des Inkrafttretens: bezeichnet das Datum, an dem die Bedingungen des eMandate-Händlers wie zwischen den Parteien vereinbart in Kraft treten, d. h. das Datum, an dem Billtrust den ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag des Gläubigers, Händler im Rahmen dieser Vereinbarung zu werden, akzeptiert und dies dem Händler bestätigt hat.
eMandate: ein Mandat, das durch die Nutzung elektronischer Kanäle erstellt wird.
Mandat: Das Mandat ist die Zustimmung und Ermächtigung des Schuldners an den Gläubiger, die es diesem Gläubiger ermöglicht, Einzüge zur Belastung des angegebenen Kontos einzuleiten und der Schuldnerbank zu ermöglichen, diesen Anweisungen nachzukommen. Der Schuldner füllt das Mandat ab und sendet es – über Billtrust – an den Gläubiger.
Dienstleistungen: Dienstleistungen, wie im Bestellformular oder in der Leistungsbeschreibung beschrieben, die Billtrust dem Händler zur Verfügung stellt.
SEPA-Lastschrift oder SEPA-Lastschrift: ist das Zahlungsinstrument, das den Regeln des SEPA-Lastschriftverfahrens für Lastschriftzahlungen in Euro im gesamten SEPA-Raum von Bankkonten auf andere Bankkonten unterliegt. Die SDD kann einmalig oder wiederkehrend sein.
3. Leistungsumfang
3.1 Billtrust erbringt e-Mandate-Dienste, die vom Subunternehmer Twikey bereitgestellt werden.
3.2 Billtrust und sein Subunternehmer Twikey registrieren den Zugang zu seiner Website und seinen Diensten aus Abrechnungs- und Sicherheitsgründen. Er führt ein aktualisiertes Protokoll, in dem Daten über die Nutzung der Website und der Dienste gespeichert werden. Dieses Protokoll dient als Beweis dafür, dass der Zugriff auf die Website und die Dienste erfolgt ist, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.
3.3 Twikey stellt dem Zahler (der nicht mit dem Schuldner identisch sein kann) und dem Gläubiger eine Originalkopie des unterzeichneten E-Mandats zur Verfügung (über die Billtrust Payments Engine und die Billtrust-Website) zur Verfügung oder sendet sie (in der Regel im PDF-Format per E-Mail).
3.4 Billtrust bemüht sich nach besten Kräften, die Dienstleistungen in materieller Übereinstimmung mit den Bedingungen des eMandate-Händlers zu erbringen. Billtrust wird bei der Erbringung der Dienstleistungen angemessene Sorgfalt und Urteilsvermögen walten lassen, und alle Dienstleistungen werden von professioneller und technischer Qualität sein, die den geltenden Industriestandards entspricht. Nichtsdestotrotz kann er, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein, aber vorbehaltlich einer vorherigen Benachrichtigung des Händlers, eine Unterbrechung der Dienste vornehmen, um sie aufrechtzuerhalten oder zu verbessern, oder wenn laut Billtrust die Aussetzung der Dienste illegale oder unbefugte Aktivitäten verhindert oder sinnvoll verhindert.
3.5 Ungeachtet anderer Bestimmungen der eMandate-Händlerbedingungen kann Billtrust Hintergrundänderungen an der Art und Weise der Erbringung der Dienste, an Standards, Betriebsverfahren, Zugänglichkeitszeiträumen, Zuweisung und Menge der verwendeten Systemressourcen sowie an administrativen und betrieblichen Methoden, Systemen oder Algorithmen vornehmen, vorausgesetzt jedoch, dass Billtrust solche Hintergrundänderungen so umsetzt, dass sie die Dienste nicht wesentlich und nachteilig beeinflussen. Hintergrundänderungen führen nicht zu einer Erhöhung der Gebühren, sofern nicht anders vereinbart.
4. Service-Level
Die Software und die Dienste werden ohne Mängelgewähr geliefert. Falls der Händler ein Service Level Agreement (SLA) für eMandate Services wünscht, sollte er sich an Billtrust wenden.
5. Verantwortlichkeiten des Händlers
5.1 Der Händler versteht und akzeptiert, dass Twikey und die relevanten Banken eine direkte Genehmigung des Händlers und seiner Kunden benötigen, um die eMandate-Dienste auszuführen. Der Händler muss Billtrust und seinem Subunternehmer Twikey die in angemessener Weise angeforderte Genehmigung erteilen, indem er die erforderlichen Genehmigungsformulare unterzeichnet, um e-Mandate vom Schuldner (Kunde des Händlers) zu erhalten und e-Mandate an die beteiligte(n) Schuldnerbank(en) im Namen und im Auftrag des Schuldners und Gläubigers zu liefern und alle weiteren notwendigen Schritte gegenüber allen betroffenen Parteien zu unternehmen, auch gegenüber dem Schuldner und der beteiligten Bank, wenn sie mit dem Subunternehmer Twikey verbunden ist.
5.2 Der Händler bleibt für die Verwaltung der Beziehung zu seinen eigenen Kunden verantwortlich, einschließlich der zugrunde liegenden Geschäftsbeziehung mit seinem Kunden, dem Schuldner. Ein Vertrag über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen zwischen dem Händler und dem Schuldner wird von diesen Bedingungen für das e-Mandat des Händlers nicht berührt. Billtrust ist nicht verantwortlich für die tatsächliche Lieferung von Waren oder Dienstleistungen durch den Händler an seinen Kunden. Der Händler und nicht Billtrust ist für alle damit verbundenen Streitigkeiten verantwortlich, einschließlich Rückerstattungsanträgen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht autorisierten Transaktionen oder fehlerhafter Ausführung von Zahlungsvorgängen oder Betrugsversuchen von Kunden des Händlers. Alle diese Streitigkeiten werden direkt zwischen dem Händler und dem Schuldner beigelegt. Während Billtrust die Verwaltung von E-Mandaten (Erstellung, Änderung, Stornierung) übernimmt, greift Billtrust nicht in den nachfolgenden Zahlungsverkehr zwischen Schuldner und Händler ein. Wenn der Schuldner rechtmäßig ein E-Mandat und/oder eine Zahlung storniert, muss der Händler (falls zutreffend) die Zahlung direkt vom Schuldner für alle Waren oder Dienstleistungen verlangen, die der Händler an ihn geliefert hat. Sobald ein Schuldner ein e-Mandat rechtmässig gekündigt hat, darf der Gläubiger dieses e-Mandat nicht mehr nutzen.
5.3 Der Händler ist finanziell und administrativ verantwortlich für die Wartung und Sicherheit seiner eigenen Infrastruktur, Hardware und Software sowie für (die Nutzung) seiner Authentifizierungsmittel und elektronischen Signaturen, wie in 5.5 erwähnt.
5.4 Die Parteien vereinbaren, dass folgende Mittel der elektronischen Signatur verwendet werden können und von beiden Parteien jeweils akzeptiert werden, wenn eine rechtsgültige Unterschrift als Äquivalent zu einer handschriftlichen Unterschrift erforderlich ist (z. in der Regel die Unterzeichnung eines elektronischen Mandats durch den Schuldner, die Annahme desselben durch den Gläubiger und die Bank und im Allgemeinen die rechtsverbindliche Annahme eines anderen Dokuments oder einer anderen Verpflichtung durch den Schuldner, den Gläubiger und die Parteien): (1) die e-ID-Karte des Twikey-Kunden (Schuldner, Gläubiger, Bank) oder seines Vertreters; (2) die Bankdaten (in der Regel eine Kombination aus Bankkarte und PIN-Code und/oder Digipass) des Händlers, was bedeutet, dass Twikey-Kunden ihre Bankdaten für die elektronische Signatur als Äquivalent zu einer handschriftlichen Unterschrift verwenden können, z. B. wenn sie ein E-Mandat über die Twikey-Website erstellen, ändern, stornieren oder annehmen möchten; (3) jedes andere Mittel der elektronischen Signatur und/oder ein bevorzugtes Mittel der elektronischen Signatur und/oder der Ausschluss einiger Mittel der elektronischen Signatur, wie von Twikey hinzugefügt. Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass die elektronische Signatur seiner E-ID-Karte (oder des Vertreters des Händlers) und, sofern verfügbar, seiner E-Banking-Zugangsdaten (in der Regel eine Kombination aus Bankkarte und PIN-Code und/oder Digipass) oder auf Mobiltelefonen basierende Signaturlösungen, die das (SMS) Abfrage-/Antwortsystem von Twikey verwenden, einer handschriftlichen Unterschrift entspricht, die dem geltenden Recht unterliegt. Dies bedeutet, dass es den Händler rechtlich bindet, sowohl gegenüber Twikey als auch gegenüber anderen Twikey-Kunden (einschließlich des Kunden des Händlers oder Schuldners und der beteiligten Banken) in der gleichen Weise wie die eigene handschriftliche Unterschrift des Händlers, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Alles, was der Händler mit einer solchen elektronischen Signatur unterschreibt, kann als Beweismittel in einem Rechtsstreit zwischen allen beteiligten Parteien (einschließlich des Händlers, seines Vertragspartners oder Schuldners, der Banken, Twikey und Billtrust) verwendet werden. Alles, was mit einer solchen elektronischen Signatur signiert ist, kann als Beweismittel in einem Streit zwischen allen beteiligten Parteien (Schuldner, Gläubiger, Banken, Twikey, Billtrust) verwendet werden.
5.5 Der Händler erkennt an und akzeptiert, dass seine Authentifizierungsmittel und Mittel zur elektronischen Signatur, wie in 5.4 erwähnt, streng persönlich sind und dass er für deren Schutz, Vertraulichkeit, Sicherheit und angemessene Verwendung verantwortlich ist, und verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte davon Kenntnis erlangen und davon Gebrauch machen.
5.6 Der Händler nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die korrekte E-Mail-Adresse des Schuldners (c.q. Zahler) ist verpflichtet, ihm den Nachweis über das elektronische Mandat auszuhändigen. Billtrust hat das Recht, ein E-Mandat abzulehnen, wenn die E-Mail-Adresse nicht korrekt ist und/oder den Händler auffordern kann, die richtige Adresse zu liefern. Der Händler akzeptiert, dass der Schuldner (c.q. Zahler) kann ein e-Mandat jederzeit kündigen. Billtrust ist nicht verantwortlich für unrichtige oder ungültige Informationen, u.a. E-Mail-Adressen etc.
5.7 Der Händler erkennt an und akzeptiert, dass er für die Handlungen und elektronischen Mandate verantwortlich ist, die durch seine elektronische Signatur erstellt, geändert oder storniert werden.
5.8 Billtrust kann von Zeit zu Zeit Updates oder Upgrades seiner Software herausgeben, über die die Dienste bereitgestellt werden. Sollte dies ein Update oder Upgrade durch den Händler beinhalten, muss er ein Update oder Upgrade innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Bereitstellung eines solchen Updates oder Upgrades für den Händler in Übereinstimmung mit den von Billtrust erteilten angemessenen Anweisungen installieren.
5.9 Um Billtrust die Erbringung der Dienstleistungen zu erleichtern, wird der Händler auf eigene Kosten und Kosten diese Aufgaben ausführen und die Verantwortlichkeiten des Händlers erfüllen, wie in diesen eMandate-Händlerbedingungen dargelegt, einschließlich aller vom Händler beibehaltenen Funktionen, die für die Dienstleistungen relevant sind.
5.10 Ohne Einschränkung von Klausel 5.9 ist der Händler verpflichtet: (1) Billtrust genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erstellung und Abwicklung der eMandate erforderlich sind (z. B. die Richtigkeit des Namens und der Adresse des Gläubigers usw.) und sicherzustellen, dass er immer einen vorherigen und gültigen zugrunde liegenden Vertrag über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen mit seinem Kunden (dem Schuldner) im Zusammenhang mit dem e-Mandat haben wird; (3) Nach Genehmigung des e-Mandatsvorschlags des Schuldners hat der Gläubiger den e-Mandatsvorschlag über Billtrust im Namen und für Rechnung des Gläubigers bei der Schuldnerbank einzureichen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach dieser Phase ist es dem Schuldner und dem Gläubiger nicht mehr gestattet, die Daten des Vorschlags für das elektronische Mandat zu ändern. Sind verspätete Änderungen notwendig, muss eine Änderung des E-Mandats vom Schuldner nur über Twikey veranlasst werden. Wenn ein Schuldner den Händler oder die Schuldnerbank benachrichtigt (z. B. wenn er das e-Mandat ändern oder stornieren möchte), muss der Händler Billtrust unverzüglich benachrichtigen, damit Billtrust alle notwendigen Schritte für die Änderung/Stornierung im gesetzlich zulässigen Umfang unternehmen kann, Billtrust wird seinen Subunternehmer Twikey informieren; und der Händler gestattet auch, dass Twikey die relevanten Informationen mit der Schuldnerbank und jeder anderen beteiligten Partei im Namen und im Auftrag des Händlers austauschen kann; (4) e-Mandate (einschließlich Erstellung, Änderung oder Stornierung) anzunehmen, die von Twikey im Namen des Schuldners erteilt wurden; (5) innerhalb von 2 Werktagen unverzüglich auf alle angemessenen Anfragen von Billtrust nach Informationen oder Entscheidungen in Bezug auf die eMandate-Händlerbedingungen zu reagieren, soweit dies von Billtrust zum Zwecke der Erfüllung seiner Verpflichtungen daraus vernünftigerweise verlangt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Benachrichtigung von Billtrust, wenn ein Schuldner den Händler darüber informiert, dass er sein e-Mandat stornieren oder ändern möchte; (7) Billtrust über Änderungen der geltenden Gesetze in Bezug auf das Geschäft des Händlers zu informieren, die sich auf die Dienste oder die Bedingungen dieser Vereinbarung auswirken können. Der Händler wird mit Billtrust zusammenarbeiten, um die Auswirkungen solcher Änderungen zu ermitteln; (8) finanziell und administrativ für die Einholung aller für die Nutzung der Dienste und der Hardware, Software und sonstigen Rechte des Händlers erforderlichen Zustimmungen verantwortlich zu sein, soweit dies für die Leistung von Billtrust im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist; (9) Telekommunikationsdienstleistungen von einem Dritten beziehen und die Kosten dafür tragen, um die Infrastruktur des Händlers mit der Infrastruktur von Billtrust zu verbinden; (10) die elektronischen Daten des elektronischen Mandats gemäß den nationalen Rechtsvorschriften so lange zu speichern, wie das elektronische Mandat besteht. Nach der Kündigung müssen die Daten des e-Mandats vom Gläubiger gemäß den geltenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen gespeichert werden.
5.11 Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass die Erbringung der Dienstleistungen durch Billtrust davon abhängen kann, dass der Händler seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung rechtzeitig und effektiv nachkommt. Wenn der Händler seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt, erklärt er sich damit einverstanden, alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit den von Billtrust erbrachten zusätzlichen Dienstleistungen zu tragen, um Probleme zu beheben, die sich aus der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Händlers ergeben.
5.12 Der Händler muss alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen, Genehmigungen und Zustimmungen einholen, die gegebenenfalls von einer zuständigen Regierungs- oder Regulierungsbehörde oder -stelle erforderlich sind, damit der Händler die Dienste nutzen kann. Der Händler nutzt die Dienste in Übereinstimmung mit und vorbehaltlich aller Bestimmungen des geltenden Rechts.
5.13 Die Dienstleistung von Billtrust und seinem Subunternehmer Twikey beschränkt sich auf die Bereitstellung von Infrastruktur und damit verbundenen Dienstleistungen, über die elektronische Nachrichten an verschiedene Banken transportiert werden ("reine Leitung"). Für den Inhalt dieser Nachrichten ist ausschließlich der Händler verantwortlich.
6. Geistiges Eigentum
Vorbehaltlich der Bestimmungen des Abonnementvertrags in Bezug auf geistiges Eigentum gewährt der Händler Billtrust und seinem Subunternehmer Twikey während der Laufzeit dieser Vereinbarung das Recht, den Namen und das Logo des Händlers auf dem e-Mandat und der zahlungsbezogenen Kommunikation mit den Kunden des Händlers zu verwenden und anzuzeigen.
7. Datenschutz
Der Händler erkennt an und stimmt zu, dass der Händler im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit Billtrust und Twikey Händlerdaten, die personenbezogene Daten darstellen, bereitstellen und Billtrust diese erhalten oder anderweitig Zugriff darauf haben kann. Zu diesem Zweck stimmen die Parteien den Bedingungen des Standard-Nachtrags zur Datenverarbeitung von Billtrust und dessen Anhängen ("DPA") zu, wie sie im Abonnementvertrag dargelegt sind.
Der Händler nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine Daten und die Daten der Kunden des Händlers außerhalb des EWR in die Billtrust-Infrastruktur übertragen werden. Dem Händler ist bekannt, dass der Subunternehmer Twikey, der für die Verwaltung von e-Mandaten und Transaktionen eingesetzt wird, alle Informationen nur innerhalb des EWR speichert.
8. Vergabe von Unteraufträgen
Billtrust kann Teile der Dienstleistungen an Dritte vergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hosting, Rechenzentrumsdienste, Datenbank- und Sicherheitsdienste.
9. Maßgebliche Fassung
Die englische Version einer Vereinbarung hat Vorrang, wenn es eine Diskrepanz zwischen der englischen Version und einer Version in einer anderen Sprache gibt.