Die DNA zukünftiger CFOs
Juli 24, 2025
8 Minuten Lesezeit

Update zur Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, Juli 2025

Sjoerd Janssen
/
Die globalen Gesetze zur elektronischen Rechnungsstellung ändern sich schnell. Bist du so weit? Informieren Sie sich jetzt über die weltweiten Compliance-Fristen und -Anforderungen.

Die Dominosteine fallen schneller denn je. Regierungen auf der ganzen Welt beschleunigen ihren Vorstoß, die eRechnungsstellung. Diese Bemühungen schreiben die Regeln der Steuerkonformität grundlegend neu. Dieser globale Wandel zielt darauf ab, die Effizienz zu steigern und Betrug zu bekämpfen, aber für international tätige Unternehmen schafft er ein komplexes Geflecht neuer Anforderungen.

Compliance-Anpassungen können Jahre dauern

Die Überwachung von Vorschriften wird zur neuen Normalität, und die Einhaltung der Vorschriften beginnt mit der Erstellung und Zustellung von Rechnungen. Die Erfüllung mehrerer neuer Mandate pro Jahr kann jedoch Monate und sogar Jahre dauern, da Änderungen in den Backend-ERP-Systemen komplex sind. Erfahren Sie, wie Billtrust mit Ihrem ERP zusammenarbeitet, um die Compliance in mehreren Ländern zu automatisieren.

Den sich ständig ändernden Fristen und technischen Standards immer einen Schritt voraus zu sein, ist nicht mehr nur eine gute Praxis, sondern eine geschäftliche Notwendigkeit. Dieser umfassende Überblick ist Ihr vierteljährlicher Leitfaden für die neuesten Entwicklungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung weltweit, um sicherzustellen, dass Sie über die neuesten Informationen verfügen, die Sie benötigen, um neue Änderungen erfolgreich zu bewältigen.

Die USA und Europa

Die US-Regierung unternimmt ihren ersten Schritt in Richtung eInvoicing

Am 25. März 2025 erließ die US-Regierung eine Durchführungsverordnung, um einen Übergang zu digitalen Zahlungen für alle Transaktionen auf Bundesebene vorzuschreiben. Die Initiative ist der erste Indikator des weltweit führenden Unternehmens dafür, dass die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung folgen könnten. Wie die bisherige europäische Finanzpolitik zeigt, erlassen Regierungen häufig B2G-Vorschriften, bevor sie umfassendere Regeln für B2B- und B2C-Debitorenbuchhaltung einführen.

Während sich die Executive Order eher auf elektronische Zahlungen (ePayments) als auf elektronische Rechnungsstellung konzentriert, digitalisieren die USA eindeutig ihre internen Praktiken – ein Schritt, den Billtrust als logischen Türöffner für eine umfassendere digitale Transformation im Finanzbereich ansieht. Alles, von Steuererklärungen und Sozialleistungen bis hin zu Lieferantenzahlungen und zwischenstaatlichen Zahlungen, ist von der neuen Verordnung betroffen. Von allen Bundesbehörden wird erwartet, dass sie den Übergang "so bald wie möglich" vollziehen. Erfahren Sie hier mehr über die neue Executive Order.

Dies ist eine bahnbrechende Initiative. In Zukunft wird die US-Finanzpolitik zu einem der wichtigsten Trends werden, den Finanzführungskräfte im Auge behalten sollten.

EU: Strategie zur Beschleunigung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung

Am 22. Mai 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre "Strategie zur einfachen, nahtlosen und starken Gestaltung des Binnenmarkts", in der die elektronische Rechnungsstellung als wichtiger digitaler Faktor positioniert wird. Die Strategie befasst sich mit der begrenzten Übernahme des bestehenden EU-Standards für die elektronische Rechnungsstellung, der auf Probleme mit der Interoperabilität und der Wiederverwendung von Daten gestoßen ist.

Um dem entgegenzuwirken, schlägt die Kommission mehrere Maßnahmen vor:

  • Gewährleistung der Interoperabilität und Einführung des europäischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung.
  • Integration von eInvoicing-Modulen in Buchhaltungssoftware.
  • Prüfung nationaler Zertifizierungssysteme.
  • Pilotierung der Wiederverwendung von eInvoicing-Daten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Verknüpfung mit Zolldaten.

Andere Länder

Kambodscha: B2B eInvoicing im Jahr 2026

Im Mai führte Kambodschas General Department of Digital Economy (GDDE) das CamInvoice-System ein, eine neue Plattform für die eRechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (B2G). Die Regierung plant eine schrittweise Einführung, die das System für Business-to-Business (B2B)-Transaktionen im Jahr 2026 vorschreiben wird.

Kroatien: Entwurf eines Gesetzes zur Fiskalisierung

Die kroatische Regierung hat mit dem Vorschlag eines Gesetzentwurfs zur Fiskalisierung am 24. April 2025 einen wichtigen Schritt zur Aktualisierung ihres fiskalischen Rahmens unternommen. Diese Gesetzgebung schreibt die Verwendung von eInvoicing für alle B2B-Transaktionen vor. Sowohl Aussteller als auch Empfänger müssen Rechnungen in Echtzeit "fiskalisieren".

Während das neue Gesetz am 1. September 2025 in Kraft treten soll, haben Unternehmen bis zum 1. Januar 2026 Zeit, sich daran zu halten.

Dänemark: Format der elektronischen Rechnungsstellung verschoben

Im März kündigte die dänische Wirtschaftsbehörde eine Verschiebung des endgültigen Veröffentlichungsdatums für das neue dänische eInvoicing-Format, OIOUBL 3, an. Ursprünglich für April 2025 geplant, wird der Release nun für Oktober 2025 erwartet. Diese Verzögerung ist auf mehrere Anfragen zurückzuführen, die an die Behörde geschickt wurden und einer weiteren Analyse bedürfen.

Estland: Verpflichtende Einhaltung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorgeschlagen

Das estnische Finanzministerium (MoF) hat die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen vorgeschlagen. Unter Berücksichtigung der bevorstehenden Änderungen der "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA) und der Erfahrungen anderer EU-Länder entscheidet das Verteidigungsministerium noch über ein konkretes Umsetzungsmodell. Ein Entwurf des Vorschlags wird dem estnischen Parlament vorgelegt, wobei die Regierung diese Änderungen bis 2027 umsetzen will.

Ein wesentliches Ziel ist die Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen, um die bestehende Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln. Damit würde der EU-Standard für die elektronische Rechnungsstellung bis zum vierten Quartal 2026 für alle öffentlichen Aufträge verbindlich werden.

Frankreich: Keine Verzögerung beim CTC-Mandat

Im April lehnte die französische Nationalversammlung einen vorgeschlagenen Aufschub für neue Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung ab. Folglich gelten die neuen Mandate ab dem 1. September 2026 für große und mittlere Unternehmen, mit einer möglichen dreimonatigen Verlängerung bis zum 1. Dezember 2026. Für Kleinstunternehmen und KMU, die nicht Teil einer einzigen steuerpflichtigen Einheit sind, treten die Anforderungen am 1. September 2027 in Kraft, mit einer möglichen Verlängerung bis zum 1. Dezember 2027.

Eine aktualisierte Version von Factur-X (Version 1.07.3) wurde am 7. Mai 2025 veröffentlicht. Diese Version entspricht dem EU-EN16931-Standard für die ViDA-Initiative und trat am 14. Mai 2025 in Kraft.

Factur-X, ein Hybridformat, das eine PDF-Rechnung mit einer eingebetteten XML-Datei kombiniert, wurde ursprünglich für KMU entwickelt. Es wird jetzt von Dienstleistern, einschließlich aller registrierten Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDP) in Frankreich, für das bevorstehende französische E-Invoicing-Mandat im Jahr 2026 weitgehend übernommen.

Ebenfalls im Mai veröffentlichte der französische Verband für Normung (AFNOR) überarbeitete technische Spezifikationen für die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung. Diese B2B-Spezifikationen beschreiben die erforderliche Syntax und semantische Struktur für konforme Rechnungen und verpflichten Unternehmen, ihre ERP-Systeme vor der schrittweisen Einführung des Mandats an die neuen Anforderungen anzupassen.

Im Juni haben die französischen Steuerbehörden einen Entwurf der API-technischen Anforderungen für das bevorstehende B2B-Mandat fertiggestellt.

Deutschland: Aktualisierte Version von ZUGFeRD

Am 7. Mai 2025 wurde eine aktualisierte Version von ZUGFeRD 2.3 (jetzt als ZUGFeRD 2.3.3 veröffentlicht) veröffentlicht. Ähnlich wie die Entwicklungen in Frankreich entspricht diese neue Version dem EU-EN16931-Standard und trat am 14. Mai 2025 in Kraft.

Die Aktualisierungen umfassen die Codelisten des EN16931 Standards sowie redaktionelle und schematronische Korrekturen. Ursprünglich für KMU konzipiert, wird ZUGFeRD heute von vielen Dienstleistern übernommen und ist mit dem laufenden deutschen eInvoicing-Mandat kompatibel.

ZUGFeRD wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) entwickelt und ist ein hybrides Format, das eine PDF-Rechnung mit einer XML-Datei kombiniert. Es ermöglicht auch die Verwendung von Referenzprofilen, wie z.B. XRECHNUNG.

Es gibt auch Spekulationen, dass die deutsche Regierung plant, ihr inländisches B2B-E-Invoicing-Mandat bis 2030 auf ein elektronisches 5-Ecken-Berichtsmodell umzustellen, das Unternehmen dazu verpflichten würde, zertifizierte Dienstleister zu nutzen.

Griechenland: Neue Fristen und Meldevorschriften für den elektronischen Verkehr

Griechenland hat am 1. April 2025 wesentliche Aktualisierungen seines eDelivery-Mandats vorgenommen. Die Änderungen, die sich auf Steuerzahler mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 200.000 Euro und in bestimmten Sektoren auswirken, werden in zwei Phasen umgesetzt. Phase 1 konzentriert sich auf die Ausstellung und Übermittlung von Transportdokumenten an die myDATA-Plattform, wobei die obligatorische Einhaltung zwischen Juni und Dezember 2025 eingeführt wird. Phase 2 führt die Echtzeit-Verfolgung von Waren ein und wird ab dem 1. Dezember 2025 für alle betroffenen Steuerzahler verpflichtend.

Zu den wichtigsten Anforderungen gehört, dass der Empfänger innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt bestimmte Beförderungsdokumente bei Überschüssen, Defiziten oder innergemeinschaftlichen Anschaffungen bei der myDATA-Plattform einreicht. Weitere Änderungen betreffen die Standardisierung der Terminologie, obligatorische QR-Codes für bestimmte Dokumente und die Entfernung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers aus der UID-Zusammensetzung für einige Dokumenttypen. Die Anforderungen an bestimmte Dokumente für grenzüberschreitende Transaktionen wurden abgeschafft.

Israel: Beschleunigung des Zeitplans für die Anforderungen an die Zuteilungsnummer

Israel zieht seine Fristen für neue Anforderungen an die Rechnungszuteilungsnummer vor. Der Finanzausschuss der Knesset kündigte diese beschleunigten Fristen am 17. März 2025 an. Die neuen verbindlichen Schwellenwerte sind:

  • Januar 2026: Für Rechnungen über 10.000 NIS (ca. 2.450 €).
  • Juni 2026: Für Rechnungen über 5.000 NIS (ca. 1.220 €).

Darüber hinaus kündigte der Ausschuss an, dass die Schwelle für die Einreichung detaillierter Mehrwertsteuerberichte bis Oktober 2025 auf 500.000 NIS gesenkt wird.

Lettland: Vorschlag zur Einführung der elektronischen B2B-Rechnungsstellung im Jahr 2027

Am 16. April 2025 hat das lettische Parlament (Saeima) dem Haushalts- und Finanzausschuss (Steuern) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Verschiebung der obligatorischen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich um ein Jahr vorschlägt. Im Falle einer Annahme wird das neue Datum des Inkrafttretens der 1. Januar 2027 sein, was den Steuerzahlern zusätzliche Zeit zur Vorbereitung gibt.

Nigeria: Neue eInvoice-Plattform vorgeschrieben

Als Kernbestandteil seiner digitalen Strategie 2023/24 hat der nigerianische Federal Inland Revenue Service (FIRS) die neue eInvoice-Plattform Merchant Buyer Solution für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen vorgeschrieben und ersetzt damit die traditionellen Rechnungen für alle Transaktionsarten.

Die Plattform lässt sich direkt in FIRS-Systeme integrieren, um die Compliance und Effizienz durch Echtzeit-Rechnungsverfolgung zu verbessern. Um das System nutzen zu können, müssen sich Unternehmen mit einer Steueridentifikationsnummer (TIN) und einer verifizierten E-Mail-Adresse über das FIRS MBS-Portal registrieren.

Oman: Modernisierung des steuerlichen Rahmens startet

Die Steuerbehörde im Oman hat am 12. Mai 2025 eine Vereinbarung mit Omantel über die Implementierung eines fortschrittlichen eInvoicing-Systems unterzeichnet. Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt in der digitalen Steuertransformation des Oman, die darauf abzielt, den Steuerrahmen des Landes zu modernisieren und die Effizienz zu verbessern.

Polen: Roadmap für die Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung angekündigt

Am 31. März 2025 legte das polnische Finanzministerium einen detaillierten Plan für die Umsetzung des E-Invoicing-Mandats vor und bestätigte, dass die ursprünglichen Fristen für die meisten Steuerzahler weitgehend unverändert bleiben. Im Mai veröffentlichte das Ministerium zudem drei Gesetzesentwürfe zur öffentlichen Prüfung.

Zu den wichtigsten Punkten der KSeF-Roadmap gehören:

  • Zeitplan für KSeF 2.0: Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende Juli 2025 abgeschlossen sein. Die API-Tests beginnen im September 2025, gefolgt von der Veröffentlichung einer Testanwendung im November 2025. Die verpflichtende Umsetzung ist für Februar und April 2026 geplant.
  • Offline-Modus: Alle Benutzer können den Offline-Rechnungsmodus mit einem QR-Code, der bis zum nächsten Werktag im KSeF-System eingegeben werden muss, erweitert.
  • Fristverlängerungen: Mehrere Verpflichtungen, darunter Strafen und Rechnungen für kleine Transaktionen, wurden auf den 31. Dezember 2026 verschoben.
  • Zertifizierung und Anhänge: Die Zertifikate sind ab November 2025 erhältlich. Rechnungen können Anhänge enthalten, insbesondere für Versorgungsunternehmen und Telekommunikationsdienste.

Im Mai veröffentlichte das Finanzministerium auch einen Entwurf der logischen Struktur FA(3) für das obligatorische nationale elektronische Rechnungsstellungssystem. Die logische FA(3)-Struktur, die ab dem 1. Februar 2026 die derzeitige FA(2)-Struktur ersetzen soll, wird als elektronische Vorlage auf der e-PUAP-Plattform zugänglich sein, zusammen mit zusätzlichen zugehörigen Materialien.

Saudi-Arabien: Welle 22 angekündigt

Am 21. März 2025 gab die saudische Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) die Kriterien für die 22. Welle von Steuerzahlern bekannt, die die zweite Phase des E-Invoicing-Mandats erfüllen müssen. Steuerzahler mit umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen von mehr als 1 Million SAR in den Jahren 2022, 2023 oder 2024 müssen sich bis zum 31. Dezember 2025 in die FATOORA-Plattform integrieren.

Spanien: Fristen für die Einhaltung der Vorschriften durch Verifactu verlängert

Die spanischen Steuerbehörden haben am 2. April 2025 die Compliance-Fristen für die Verordnung über die Rechnungssoftware Veri*factu verlängert.

Die neuen Fristen sind:

  • Körperschaftsteuerzahler: Verlängert bis zum 1. Januar 2026 (ab 1. Juli 2025).
  • Alle anderen Steuerzahler: Verlängert bis zum 1. Juli 2026.
  • Softwarehersteller und -anbieter (mit mehrjährigen Wartungsverträgen): Verlängert bis zum 1. Januar 2026.

Steuerzahler, die das Immediate Information Supply (SII)-System nutzen, sind von den Veri*factu-Anforderungen befreit.

Unabhängig davon werden in Spanien voraussichtlich im Januar 2027 für Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro und ab 2028 für alle anderen Steuerzahler umfassendere Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Kraft treten. Die endgültigen Einzelheiten dieses E-Invoicing-Systems werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 veröffentlicht.

VAE: Entwurf der Peppol-Abrechnungsspezifikationen veröffentlicht

OpenPeppol hat in Zusammenarbeit mit den Behörden der VAE einen Spezifikationsentwurf für einen neuen eInvoicing-Standard namens Peppol International AE Billing and Self Billing (AE PINT) veröffentlicht. Die Peppol-Mitglieder hatten bis zum 25. April 2025 Zeit, Feedback zu den Entwürfen zu geben, die sich voraussichtlich weiterentwickeln werden, bevor die erste Welle des eInvoicing-Mandats der VAE am 1. Juli 2026 beginnt.

Vietnam: Änderung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung

Am 20. März 2025 hat die Regierung von Vietnam ein neues Dekret erlassen, mit dem Änderungen an den Vorschriften des Landes für die elektronische Rechnungsstellung eingeführt werden, die am 1. Juni 2025 in Kraft treten. Ziel ist es, die Verantwortlichkeiten von Steuerzahlern, Intermediären und Softwareanbietern zu klären und gleichzeitig die obligatorische Anwendung der elektronischen Rechnungsstellung auf verschiedene Geschäftsbereiche auszuweiten. Das Dekret legt Aktualisierungen in Bezug auf den Inhalt der Rechnung, den Zeitpunkt der Ausstellung, die Arten von Rechnungen und die Verfahren für den Ersatz und die Anpassung fest.

Billtrust ist hier, um zu helfen

Der Übergang zu einer weltweit verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist eine bedeutende Veränderung, die eine sorgfältige Vorbereitung erfordert. Während die elektronische Rechnungsstellung viele Vorteile für Unternehmen bietet, gibt es Herausforderungen, die vor uns liegen. Die Debitorenbuchhaltung-Plattform von Billtrust wurde speziell entwickelt, um Steuermandate und die Einhaltung der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die international tätig sind, automatisch zu gestalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht

Teilen Sie mit Ihrem Netzwerk

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Einhaltung der elektronischen Rechnungsstellung?

Die Einhaltung der E-Invoicing-Compliance bezieht sich auf die Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Regeln für das Erstellen, Senden, Empfangen und Speichern von Rechnungen in einem strukturierten, elektronischen Format. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Steuertransparenz zu erhöhen, Betrug zu reduzieren und Geschäftstransaktionen zu rationalisieren.

Regierungen auf der ganzen Welt setzen die elektronische B2B-Rechnungsstellung durch, um Echtzeit-Einblicke in Transaktionen zu erhalten, Steuerhinterziehung wie Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und ihre Volkswirtschaften zu digitalisieren. Für die Unternehmen steigert diese Verschiebung letztlich die Effizienz und reduziert den Verwaltungsaufwand.

Sowohl Factur-X (Frankreich) als auch ZUGFeRD (Deutschland) sind hybride eInvoicing-Formate, die ein menschenlesbares PDF mit maschinenlesbaren XML-Daten kombinieren. Sie basieren auf derselben europäischen Norm (EN 16931) und sollen die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, insbesondere für KMU, erleichtern.

Bei der Initiative "VAT in the Digital Age" (ViDA) handelt es sich um eine Reihe von Vorschlägen der Europäischen Kommission, die darauf abzielen, das Mehrwertsteuersystem der EU zu modernisieren. Ein Kernbestandteil ist die Umstellung auf digitale Meldepflichten und eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU.

Durchsuchen Sie verwandte Inhalte nach:

eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
Die Silhouette eines Mannes mit einer Gedankenblase
eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
eRechnungsstellung und Compliance Blog Masthead Image
Blog

Update zur Einhaltung der Vorschriften für die eRechnungsstellung, April 2025

EU: Mehrwertsteuerpaket verabschiedet Am 11. März 2025 hat der Rat der Europäischen Union das Mehrwertsteuerpaket im digitalen Zeitalter (ViDA) formell verabschiedet und damit den letzten Schritt im Genehmigungsverfahren markiert. Diese umfassende Reform zielt darauf ab, das Mehrwertsteuersystem der EU zu modernisieren, um es besser an die digitale Wirtschaft anzupassen und Steuerbetrug durch obligatorische [...]

Lila Symbol in der rechten Reihe
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
Die Silhouette eines Mannes mit einer Gedankenblase
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
EU-Flaggen wehen vor dem Regierungsgebäude
Blog

EU billigt Mehrwertsteuerpaket im digitalen Zeitalter (ViDA)

Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich auf die Annahme des endgültigen Textes zu ViDA. Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter beinhaltet die obligatorische eRechnungsstellung.
Lila Symbol in der rechten Reihe
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Die Silhouette eines Mannes mit einer Gedankenblase
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Deutsche Flagge weht über Regierungsgebäude
Blog

Deutschlands eRechnungsstellung-Revolution ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen

Die eRechnungsstellung für B2B-Transaktionen in Deutschland startet offiziell im Jahr 2025 und wird schrittweise bis 2028 eingeführt.
Lila Symbol in der rechten Reihe

Erfahren Sie, was Billtrust für Sie tun kann

Reduzieren Sie manuelle Arbeit, werden Sie schneller bezahlt und bieten Sie erstklassige Kundenerlebnisse mit der einheitlichen Debitorenbuchhaltung-Plattform von Billtrust.